Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
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- Engagement für eine nachhaltige Gesellschaft
Innerhalb dieser Schwerpunkte sollen die folgenden Bereiche prioritär behandelt werden:
- Chancengerechtigkeit und Diversität
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Linderung des Fachkräftemangels
- Exzellenz in Forschung und Lehre als Grundlage für die nationale und internati-
onale Positionierung
- Entwicklungen in der Digitalisierung/Open Science, damit die Qualität von For-
schung und Lehre auf dem aktuellen Niveau erhalten werden kann
- Beiträge für eine nachhaltige Gesellschaft, womit die Hochschulen ihre Rolle als
wichtige gesellschaftliche Akteure bestätigen und stärken
Weiter haben sich Bund und Kantone im Rahmen der SHK zum Ziel gesetzt, durch eine Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven und weiteren prioritären Bereichen eine höhere Kosteneffizienz bei der Verwendung der öffentlichen Mittel unter Wahrung oder Steigerung der Qualität zu erreichen.
Massnahmen
Die Hochschulen haben unterschiedliche Träger und verfügen über eine gesetzlich gesicherte Autonomie. Entwicklungen auf der Ebene einzelner Angebote werden nicht zentral gesteuert. Nachfolgend wird primär auf die vom Hochschulrat festgelegten gemeinsamen Schwerpunkte für die universitären Hochschulen (UH) und Fachhochschulen (FH), die vom Bund gemäss HFKG mitfinanziert werden, eingegangen. Grundlage für die Finanzierung bildet die Akkreditierung der Hochschulen durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat und der anschliessende Entscheid des Bundesrates über die Beitragsberechtigung.
Entwicklung durch Profilierung der Hochschultypen, Flexibilisierung der Angebote und Förderung der Interdisziplinarität
Das Schweizer Hochschulsystem sorgt für eine vielfältige wissenschaftliche Tätigkeit und macht es möglich, dass Personen mit unterschiedlichen Bildungswegen ihr Potenzial optimal ausschöpfen. In einem Umfeld des steten Wandels müssen sich die Hochschulen wirkungsvoll positionieren, um effektive Beiträge zur Lösung drängender gesellschaftlicher Herausforderungen zu leisten. In der BFI-Periode 2025–2028 sollen deshalb die stete Anpassung der Angebote und Arbeitsweisen der Hochschulen und die gleichzeitige Stärkung ihrer Profile prioritär angegangen werden (vgl. Ziff. 1.3.2 gemeinsames bildungspolitisches Ziel 4, wonach die Profile auf Tertiärstufe zu schärfen sind). Die Diversifizierung von Bildungsangeboten und Laufbahnen wird ebenso als wesentliches Element einer agilen Hochschulentwicklung etabliert wie eine verstärkte Interdisziplinarität.
Sicherstellung der Exzellenz im internationalen Kontext
Die internationale Zusammenarbeit ist eine Grundvoraussetzung für qualitativ hochstehende Lehre, Forschung und Innovation. Wenn die Beteiligungsmöglichkeiten an Horizon Europe und Erasmus+ weiterhin teilweise eingeschränkt bleiben