Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
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Unter Berücksichtigung der Baunutzungsbeiträge, die sich gemäss Planung auf 48 Millionen Franken belaufen werden, beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit für Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge in der Höhe von gesamthaft 410 Millionen Franken für die BFI-Periode 2025–2028.
Gemäss Artikel 47 Absatz 3 HFKG kann der Bund bis zu 50 Prozent des Gesamtaufwandes von gemeinsamen Infrastruktureinrichtungen von Hochschulen sowie weiteren Institutionen des Hochschulbereichs finanzieren. Solche Infrastrukturen werden nur dann unterstützt, wenn sie zweckmässigerweise nicht von den Hochschulen selber realisiert werden können und sie gesamtschweizerisch gesehen einen finanziellen und qualitativen Nutzen erbringen (Effizienzgewinn). Für die BFI-Periode 2025–2028 ist diese Frage eng verknüpft mit der Erarbeitung der Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen 2023 und der Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven und weiteren vom Hochschulrat priorisierten Bereichen (vgl. Anhang 4 Schweizer Roadmap). Dabei können nur die vom SNF der höchsten Qualitätsstufe zugeordneten Projekte eine Unterstützung beantragen. Die Projekte müssen zudem auf nationaler Ebene koordiniert werden und einen klaren Mehrwert und Synergieeffekte ausweisen. Auf dieser Basis prüft das SBFI die Anträge und hört die SHK an. Die entsprechenden Entscheide werden im Laufe des Jahres 2024 vorbehältlich der Beschlüsse der eidgenössischen Räte gefällt. Der Bundesrat sieht für die Finanzierung solcher gemeinsamer Infrastrukturen einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 70,0 Millionen Franken vor.
Die beantragten Verpflichtungskredite für die oben genannten Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge sowie die Beiträge an gemeinsame Infrastruktureinrichtungen sind in einem Verpflichtungskredit zusammengefasst und belaufen sich auf gesamthaft 480,0 Millionen Franken. Für die Deckung der bereits eingegangenen sowie anstehenden Verpflichtungen sind für die Jahre 2025–2028 Ausgaben in der Höhe von 523,0 Millionen Franken geplant. Die geplanten Ausgaben 2025–2028 übersteigen den Verpflichtungskredit 2025–2028, um die in den Jahren 2020 bis 2023 erfolgten Verzögerungen bei den Zahlungen auffangen zu können.
Projektgebundene Beiträge
Der Bundesrat beantragt im Rahmen der projektgebundenen Beiträge für die Finanzierung von Aufgaben von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 130,0 Millionen Franken.
Der Auswahlprozess für die projektgebundenen Beiträge liegt gemäss HFKG in der Verantwortung des Hochschulrats der SHK. Er wird auf der Basis der Ergebnisse eines mehrstufigen Prüfverfahrens und vorbehältlich der Finanzbeschlüsse der eidgenössischen Räte Ende 2024 über die Projekte und deren Finanzierung abschliessend entscheiden. Es werden dabei diejenigen Kooperationsprojekte unterstützt, die den von der SHK festgelegten Schwerpunkten und Massnahmen (siehe oben) entsprechen und zur Erreichung der gemeinsamen Ziele beitragen.
Evaluationsinstrumente
Gemäss Artikel 69 HFKG unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung alle vier Jahre einen Bericht über die Wirksamkeit der aufgewendeten öffentlichen Mittel, die Auswirkungen des Finanzierungssystems, die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen sowie die Beschäftigungsfähigkeit und die Tätigkeiten der Absolventinnen