Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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Periode erwarteten Anzahl der Studierenden (Referenzszenario des BFS) multipliziert. Bei den kantonalen UH beträgt das durchschnittliche jährliche Wachstum der Anzahl Studierenden für die Jahre 2025–2028 1,3 Prozent, bei den FH 1,4 Prozent.109

Der auf diese Weise ermittelte festgelegte Gesamtbetrag der Referenzkosten beträgt bei den kantonalen UH rund 15 144 Millionen Franken.110 Der Bund finanziert davon über die Grundbeiträge 20 Prozent resp. 3028,7 Millionen Franken. Der Gesamtbetrag der Referenzkosten der FH beträgt rund 7991 Millionen Franken, von welchen der Bund über die Grundbeiträge 30 Prozent resp. 2397,3 Millionen Franken finanziert (vgl. Anhang 2). Den restlichen Teil der Gesamtbeträge der Referenzkosten finanzieren die Kantone. Sie sind aber nicht an die Referenzkosten gebunden und können somit höhere, aber auch tiefere Beiträge vorsehen.

Bei den Grundbeiträgen des Bundes handelt es sich gemäss Artikel 50 HFKG um gebundene Ausgaben, welche nur einer allfälligen jährlichen Teuerungskorrektur unterliegen und damit den kantonalen Hochschulen für die gesamte BFI-Periode Planungssicherheit geben. Die Wirkung dieser Gebundenheit zeigte sich erstmalig im Voranschlag 2024. Bei den vom Bundesrat beschlossenen linearen Kürzungen von 2 Prozent bei den schwach gebundenen Ausgaben (z.B. ETH-Bereich) waren die Grundbeiträge an die kantonalen Hochschulen ausgenommen. Dies ist bei einem Vergleich der Wachstumsraten im Hochschulbereich in der Periode 2025–2028 zu berücksichtigen.

Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge sowie Beiträge an gemeinsame

Infrastruktureinrichtungen

Im Rahmen der strategischen Planung 2025–2028 von swissuniversities haben die Kantone für die Jahre 2025–2028 geplante Bauvorhaben im Umfang von gesamthaft 3,6 Milliarden Franken gemeldet. Grosse Bauvorhaben erfordern allerdings oft lange baurechtliche Auflage- und Genehmigungsverfahren, deren Dauer wegen möglicher Einsprachen und Rekurse immer schwieriger vorhersehbar ist. Zudem führen vermehrt dynamische Preisentwicklungen und Lieferengpässe zu Verzögerungen bei den Baufortschritten. Aus diesen Gründen werden kaum alle Grossprojekte in der genannten BFI-Periode realisiert werden können. Nach Prüfung der Eingaben sowie aus finanzpolitischen Gründen beantragt der Bundesrat für die Förderperiode 2025–2028 im Rahmen des Verpflichtungskredits für Bauinvestitionsbeiträge 362 Millionen Franken. In der gemäss Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990111 über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) erforderlichen Prioritätenordnung erhalten bei den einzugehenden Verpflichtungen Projekte von strategischer Bedeutung den Vorrang (siehe Ziff. 5.6).

109 Abrufbar unter: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bildung und Wissenschaft > Szenarien für das Bildungssystem > Hochschulen – Studierende und Abschlüsse > Szenarien 2022–2031 für die Hochschulen – Erwartete Entwicklung der Zahl der Studierenden und der Erstabschlüsse der schweizerischen Hochschulen (Stand 09.09.2022)

110 Inkl. der Teuerungsprognosen: 2025: 1,2 %; 2026: 1,0 %; 2027 1,0 %, 2028 1,0 %.

111 SR 616.1