Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 75 Seiten
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möglich und sinnvoll, wurden thematisch ähnliche Stellungnahmen in einem Abschnitt oder in nacheinander folgenden Abschnitten aufgeführt. Die Reihenfolge der aufgeführten Themen innerhalb eines Kapitels des Ergebnisberichts folgt in der Regel absteigend der Anzahl Vernehmlassungsteilnehmenden, die eine Haltung teilen bzw. sich zu einem spezifischen Punkt äussern. Die weitere Reihenfolge der Nennung der Vernehmlassungsteilnehmenden erfolgt dabei in der Regel nach der folgenden Substrukturierung:
• Kantonale Konferenzen
• Kantone
• In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
• Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
• Weitere Vernehmlassungsteilnehmende
Innerhalb dieser Substrukturierung sind die Vernehmlassungsteilnehmenden in alphabetischer Abfolge aufgelistet. Abweichungen von dieser Systematik sind möglich, um die inhaltliche Kohärenz des Berichts zu gewährleisten.
Sofern sich Vernehmlassungsteilnehmende gesamthaft einer anderen Stellungnahme anschliessen, werden sie überall dort mit Kürzel aufgeführt, wo sich auch der/die Vernehmlassungsteilnehmende mit der referenzierten Stellungnahme äusserte.
Zu beachten ist, dass implizite Zustimmungen, wie z. B. wenn zu einem Teilbereich keine Forderungen oder Anpassungen aufgeführt werden, im vorliegenden Bericht nicht adressiert bzw. abgebildet werden. Zudem werden detaillierte redaktionelle Anpassungswünsche nicht einzeln aufgeführt. Hierzu sei wiederum auf die Sammlung sämtlicher Stellungnahmen verwiesen.
Die Stellungnahmen zu den parlamentarischen Vorstössen werden nicht gesondert aufgeführt, sondern im Sachzusammenhang unter den einzelnen Kapiteln (3.1.2, 3.2.5, 3.2.10 und 3.2.14) behandelt.
3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
3.1 Gesamtbeurteilung
Im Folgenden werden Aussagen zur allgemeinen Stossrichtung der BFI-Botschaft 25–28 aufgeführt. Da es sich um eine Finanzierungsbotschaft handelt, behandelt dies auch die Fragen des Finanzierungsvolumens und -wachstums. Zu beachten ist, dass nicht alle Stellungnahmen eine Aussage zur allgemeinen Stossrichtung enthalten. 123 der 220 Vernehmlassungsteilnehmenden äussern sich zur generellen Stossrichtung bzw. 97 geben dazu keine Meinung ab.
Die inhaltliche Stossrichtung der BFI-Botschaft 25–28 wird von rund Dreivierteln (73 %) der Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich dazu äussern, begrüsst, wenn auch verschiedentlich mit spezifischen Vorbehalten und Änderungswünschen. Fast alle (95 %), die zum vorgesehenen finanziellen Rahmen bzw. Wachstum Stellung nehmen, lehnen den vorgesehenen finanziellen Rahmen bzw. das finanzielle Wachstum 25–28 ab. Für die Erreichung der Ziele der BFI-Botschaft – insbesondere das Legislaturziel «Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation» – sei der vorgesehene finanzielle Rahmen nicht ausreichend und führe verschiedentlich zu einem Abbau von Leistungen und damit u. a. zu einem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im BFI-Bereich.
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