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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten

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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen Ressourcen- und Lastenausgleich 2020–2024

2 Ressourcen- und

Lastenausgleich 2020–2024

Im Finanzausgleich i.e.S. wird zwischen dem Ressourcenausgleich (Umverteilung von finan- ziellen Ressourcen) und dem Lastenausgleich (Beitrag für Sonderlasten) unterschieden. Der Ressourcen ausgleich wird gemeinsam vom Bund (vertikaler Ressourcenausgleich) und von den ressourcenstarken Kantonen (horizontaler Ressourcenausgleich) finanziert. Der Lastenausgleich besteht aus einem geografisch-topografischen (GLA) und einem soziodemografischen Lasten- ausgleich (SLA) und wird vollumfänglich vom Bund getragen. Neben diesen beiden Haupt-

Abbildungen_WIBE_4_DFI.xlsxpfeilern erfolgen Zahlungen aufgrund von temporären Instrumenten, welche die Auswirkungen Abb.2.01 von Reformen dämpfen. Nachfolgende Abbildung zeigt schematisch das Ausgleichssystem mit den Beiträgen im Jahr 2024.

Abbildung 2.01 Finanzströme im Ausgleichsystem für das Jahr 2024Abbildung 2.01 Finanzströme im Ausgleichssystem für das Jahr 2024

Zahlungen in Mio. CHF

Bund

900 2 705428

Temporäre Lastenausgleich64

Massnahmen

1 803 Ressourcenausgleich

geografisch- soziodemo-

topografisch grafisch

380 520492

4 508

Ressourcenstarke Ressourcenschwache Kantone Kantone

AI BS GE NW VD AR BE FR GL AG BL SH OW SZ ZG ZH GR JU LU NE

SG SO TG TI

UR VS

Kantone mit temporären Massnahmen Kantone mit Sonderlasten

Im Ressourcenausgleich betragen die Auszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone im Jahr 2024 rund 4,5 Milliarden. Der Umfang dieser Ausgleichszahlungen wird bestimmt durch die Ressourcenindizes der Kantone, die Höhe der garantierten Mindestausstattung und die progressive Berechnungsmethode. Sie werden zu 60 Prozent durch den Bund und zu 40 Pro- zent durch die Kantone finanziert.

Im Lastenausgleich stellt der Bund im Jahr 2024 Beiträge in der Höhe von 380 Millionen für den geografisch-topografischen und 520 Millionen für den soziodemografischen Lastenausgleich bereit. Die Ausgleichssummen wurden im Rahmen der Reform 2020 im FiLaG auf dem Niveau des Jahres 2019 verankert und werden bis auf den Erhöhungsbeitrag für den SLA jährlich mit der Teuerung fortgeschrieben.

Die temporären Massnahmen umfassen den Härteausgleich, die Abfederungsmassnahmen und die Ergänzungsbeiträge:

– Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang

zum neuen Finanzausgleichssystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er endet spätestens 2034 und wird seit 2016 jährlich um 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert. Im