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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten

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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen Ressourcen- und Lastenausgleich 2020–2024

bis 2019 einen Anstieg um 3,0 Prozent pro Jahr. Die Verteilung dieser Mittel erfolgte progressiv aufgrund des Ressourcenindex der Kantone. Die Mindestausstattung lag in diesen Jahren zwi- schen 83,3 und 88,3 Prozent des schweizerischen Mittels.

Im Jahr 2020 wurde ein Systemwechsel vorgenommen. Das zentrale Element der Reform war die Einführung einer garantierten Mindestausstattung in der Höhe von 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts. Die Höhe der Dotation ergibt sich damit direkt aus der Berech- nung der Auszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone. Die Auszahlungen verändern sich zum Vorjahr aufgrund der Entwicklung der Steuereinnahmen der Kantone und Gemein- den (massgebend für die Bestimmung der Mindestausstattung) sowie der Entwicklung der Dis- paritäten (Veränderung der Ressourcenindizes der Kantone). Der neue Wert der garantierten Mindestausstattung wurde schrittweise eingeführt, 87,7 Prozent im Jahr 2020, 87,1 Prozent im Jahr 2021 und 86,5 Prozent ab dem Jahr 2022. In der Folge war die Dotation in den Jahren 2021 und 2022 rückläufig. In den Jahren 2023 (+8,2 %) und 2024 (+3,8 %) gab es wieder ei- nen deutlichen Anstieg. Zwischen 2019 und 2024 legte die Dotation im Mittel um 1,3 Prozent pro Jahr zu. Das Ressourcenpotenzial steigerte sich im gleichen Zeitraum um 2,0 Prozent pro Jahr. Zwecks Dämpfung der Auswirkungen der Reform wurde das temporäre Instrument der Abfederungsmassnahmen eingeführt, mit dem den ressourcenschwachen Kantonen verteilt auf die Jahre 2021 bis 2025 insgesamt 640 Millionen zusätzlich ausbezahlt werden.

Für das Jahr 2024 wurden bei der Berechnung des Ressourcenausgleichs erstmals Steuerdaten berücksichtigt, bei denen die im Rahmen der STAF beschlossene Steuerreform der juristischen Personen enthalten ist. Dabei ist zu beachten, dass der STAF-Effekt nur zu einem Drittel ein- fliesst, da der Durchschnitt der Bemessungsjahre 2018-2020 verwendet wird. Die Anpassun- gen aufgrund von STAF haben Auswirkungen auf die Ausgleichszahlungen. Der Bund stellt zur Milderung dieser Auswirkungen in den Jahren 2024 bis 2030 Ergänzungsbeiträge von jährlich 180 Millionen zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt an die ressourcenschwächsten Kantone.

Wird das Ressourcenpotenzial pro Einwohner ins Verhältnis zum schweizerischen Mittel ge- setzt, resultiert daraus der Ressourcenindex (RI). In Abbildung 2.03 wird die Entwicklung zwi- schen 2020 und 2024 dargestellt.