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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten

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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Ressourcen- und Lastenausgleich 2020–2024

einen Rückgang in diesem Zeitraum (Bereich II). Basel-Landschaft seit 2016 und Waadt seit 2018 (mit Ausnahme von 2021) gehören zu den ressourcenschwachen Kantonen. Genf ver- zeichnet mit -12 Punkten den stärksten Rückgang.

Bei den anfänglich ressourcenschwachen Kantonen geht der Ressourcenindex zwischen 2008 und 2024 in 8 Kantonen zurück (Bereich III). Die stärksten Rückgänge verzeichnen die Kanto- ne Neuenburg und Aargau. Die übrigen neun anfänglich ressourcenschwachen Kantone ver- mochten ihren Index im Beobachtungszeitraum zu erhöhen (Bereich IV). Obwalden (+43 Index- punkte) und Appenzell-Innerrhoden (+24 Indexpunkte) wurden ressourcenstark.

Anhand dieser Darstellung lässt sich feststellen, dass die Ressourcenindizes der Kantone kon- vergieren (Bereich II und IV) oder divergieren (Bereich I und III). Einerseits ist zu erkennen, dass die anfänglich ressourcenschwächsten wie auch ressourcenstärksten Kantone («Pole») weiter auseinanderdriften und sich die Disparitäten im Sinne der Spannweite vergrössert haben. An- dererseits befindet sich die Mehrheit der Kantone im «Konvergenzbereich». Dies bedeutet, dass im «Mittelfeld» (ohne ZG, SZ, NW, VS, JU und UR) die Disparitäten abgenommen haben. Die Standardabweichung 2024 des «Mittelfelds» liegt unter derjenigen des Jahres 2008 (vgl. Kap. 4.3.1).

Abbildung 2.05 zeigt die Ressourcenausgleichsbeiträge, welche die einzelnen Kantone im Jahr Abbildungen_WIBE_4_DFI.xlsx2024 entrichten müssen (bezahlte Beträge) bzw. die ihnen zustehen (erhaltene Beträge). Um Abb.2.05

die Vergleichbarkeit zwischen den Kantonen zu erhöhen, werden diese Ausgleichszahlungen pro Einwohner dargestellt.

Abbildung 2.05Abbildung Ausgleichszahlungen 2024 (in CHF pro Einwohner) 2.05 Ausgleichszahlungen 2024 (in CHF pro Einwohner)

ZG

SZ NW BS GE ZH OW Einzahlung AI Auszahlung SH VD BL LU TI GR AR SG AG TG NE BE GL SO FR UR JU VS -2 500 -2 000 -1 500 -1 000 - 500 0 500 1 000 1 500 2 000 2 500 3 000