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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten

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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen Ressourcen- und Lastenausgleich 2020–2024

Im Referenzjahr 2024 weist Zug mit 2993 Franken die höchsten Beiträge pro Einwohner aus,

1612 Franken mehr als Schwyz an zweiter Stelle. Die Kantone Nidwalden und Basel-Stadt

folgen mit Einzahlungen von 1063 bzw. 998 Franken pro Einwohner. Die beiden ressourcen-

schwächsten Kantone Wallis und Jura erhalten 2041 resp. 1927 Franken pro Einwohner. Weil

der Beitrag pro Einwohner mit zunehmender Differenz zwischen den massgebenden eigenen

Ressourcen eines Kantons und dem schweizerischen Durchschnitt progressiv ansteigt, erhal-

ten die Kantone Schaffhausen, Waadt und Basel-Landschaft mit Ressourcenindizes nahe bei

100 Punkten nur geringe Ausgleichsbeträge.

2.2 Volatilität der Beiträge des Ressourcenausgleichs

Nach Artikel 46 FiLaV gibt der Wirksamkeitsbericht Auskunft über die jährliche Volatilität der

Beiträge der ressourcenstarken Kantone und der Ausgleichszahlungen an die ressourcen-

schwachen Kantone.

In Abbildung 2.06 werden die Standardabweichungen der absoluten jährlichen Veränderun-

gen bei den Ausgleichsbeträgen dargestellt. Im Zeitverlauf geben diese ein Bild über Ausmass

und Veränderung der Volatilität. Von 2008 bis 2011 nimmt die Volatilität erheblich zu, geht

anschliessend wieder zurück bevor sie von 2014 bis 2017 erneut ansteigt. Nach einem leich-

ten Rückgang in den Jahren 2018 und 2019 erreichte sie in den Jahren 2020 und 2021 neue

Abbildungen_WIBE_4_d.xlsxHöchstwerte und bewegt sich seither auf überdurchschnittlichem Niveau. Allerdings gilt hier Abb.2.08

festzuhalten, dass die Ausgleichszahlungen im dargestellten Zeitraum insgesamt um 47 Pro-

zent gestiegen sind.

Abbildung 2.06Abbildung 2.06 Volatilität der Ausgleichszahlungen 2008-2024 (in CHF pro Einwohner) * Volatilität der Ausgleichszahlungen 2008–2024

(in CHF pro Einwohner) *

80 70 60 50 40 30 20 10 0 * Gemessen anhand der gewichteten Standardabweichung der absoluten Jahresveränderungen der Ausgleichsbeträge pro Einwohner (Gewichtung nach Bevölkerung)