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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten

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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen Datengrundlagen und Qualitätssicherung

3 Datengrundlagen und

Qualitätssicherung

Für die Berechnung der Ausgleichszahlungen des vertikalen und horizontalen Ressourcenausgleichs wird auf das Ressourcenpotenzial abgestützt, d.h. auf die fiskalisch ausschöpfbaren Ressourcen. Um die Ressourcenpotenziale der einzelnen Kantone möglichst genau zu eruieren und gleichzeitig die steuerlichen Besonderheiten der Kantone zu berücksichtigen, berechnet sich die Aggregierte Steuerbemessungsgrundlage (ASG) aus einer Vielzahl von Elementen. Die- se erhöhte Präzision ist aufgrund der Grössenordnung der Zahlungsströme beim Ressourcen- ausgleich gerechtfertigt. Sie erfordert jedoch die Bewältigung einer entsprechend grösseren Datenmenge und führt auch zu einer höheren Komplexität. Somit kommt beim Vollzug des FiLaG der Erhebung der entsprechenden Basisdaten und der damit einhergehenden Qualitäts- sicherung und -kontrolle eine zentrale Rolle zu. Zweifel an der Richtigkeit der verwendeten Daten könnten die Glaubwürdigkeit des nationalen Finanzausgleichs ernsthaft gefährden.

Im Folgenden werden zunächst die bestehenden Prozesse der Datenerhebung und Qualitätskontrolle beschrieben und die wichtigsten Vollzugserfahrungen dargestellt. Abschliessend wer- den die aufgrund der Erfahrungen getroffenen und geplanten Massnahmen zur Verbesserung der Datenqualität erläutert.

3.1 Datenerhebung und -verarbeitung

Für die jährliche Neuberechnung des Ressourcenpotenzials und der Lastenindizes kommt fol- gender standardisierter Prozess zum Tragen.

Tabelle 3.01 Übersicht über den jährlichen Prozess zur Berechnung des

Ressourcen- und Lastenausgleichs

Ressourcenausgleich Lastenausgleich Zeitraum

Datenerhebung und -lieferung bis spätestens 1. März (je nach durch die kantonalen Steuerämter ASG-Komponente unterschiedlich)

Berechnung der Daten durch das BFS bis spätestens 31. März und Übermittlung an die EFV

Kontrollen durch EFK in den März

ausgewählten Kantonen

Datenaufbereitung ESTV und bis spätestens Mitte Mai Datenübermittlung an die EFV

Qualitätskontrolle Qualitätskontrolle Mai - Juni

Berechnung Indizes und Berechnung Indizes und

Ausgleichszahlungen EFV Ausgleichszahlungen EFV

Eröffnung der Anhörung (FDK) Eröffnung der Anhörung (FDK) Ende Juni

Berichterstattung FDK an das EFD Berichterstattung FDK an das EFD Ende September Verabschiedung durch den Bundesrat Verabschiedung durch den Bundesrat bis Mitte November

Datenerhebung

Die Datenerhebung für das Ressourcenpotenzial erfolgt durch die kantonalen Steuerbehörden auf der Basis der Weisungen des EFD vom 19. Dezember 2008 und den entsprechenden Detail- spezifikationen. Diese enthalten detaillierte technische Anweisungen (einschliesslich Fristen) für die Datenerhebung (Extraktion) und Datenlieferung. Die kantonalen Steuerbehörden extrahie- ren die Daten der einzelnen Bemessungsjahre auf einen bestimmten Zeitpunkt und übermitteln diese jeweils bis zu den vorgegebenen Abgabeterminen in der dafür vorgesehenen Applikation ANFA im ePortal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).