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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten
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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen Zielerreichung des Finanzausgleichs
4.2 Stärkung der kantonalen Finanzautonomie
Ein wichtiges Ziel des nationalen Finanzausgleichs ist die Stärkung der finanziellen Autono- mie der Kantone. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das Verhältnis zwischen zweckfreien und zweckgebundenen Transferzahlungen. Je stärker Beiträge an die Erfüllung bestimmter Aufga- ben gekoppelt sind, desto geringer ist die Eigenständigkeit der Kantone und desto grösser sind die Fehlanreize bei der Allokation der staatlichen Ressourcen. Zweckgebundene Subventionen bewirken für die Kantone indirekt eine Vergünstigung ihrer Produktionskosten für diese staat- lichen Leistungen, wodurch der Anreiz geschaffen wird, eine grössere Menge bereitzustellen oder diese Leistung überhaupt erst anzubieten.
Tabelle 4.01 zeigt die im Wesentlichen aus der Einführung der NFA resultierende Veränderung der Transfers zwischen Bund und Kantonen sowie die Entwicklung in den Folgejahren. Vor der Einführung der NFA beliefen sich die Transfers des Bundes an die Kantone auf 16,6 Milliarden; davon waren 11,4 Milliarden zweckgebunden. Hinzu kamen noch die Beiträge der Kantone an AHV und IV im Umfang von 2,7 Milliarden. Mit der NFA fielen Letztere weg, und die zweckge- bundenen Transfers verringerten sich als Folge der Aufgabenentflechtung um 1,5 Milliarden.
Tabelle 4.01 Transferausgaben des Bundes an die Kantone
Mio. CHF 2007 2008 2015 2016 2017 2018 2019 20202021
Zweckfreie Transfers 5 271 6 547 7 373 7 454 7 855 8 034 8 422 8 927 9 938
Kantonsanteile an Bundeseinnahmen1 5 271 3 823 4 135 4 209 4 575 4 695 5 007 5 449 6 440 Finanzausgleich vom Bund2– 2 725 3 238 3 246 3 281 3 339 3 415 3 478 3 497
Zweckgebundene Transfers 3 11 361 9 423 11 265 11 253 11 411 11 683 11 879 12 095 12 213
Total Tranfers 16 633 15 970 18 638 18 707 19 266 19 716 20 300 21 022 22 151
Verhältnis zweckfreie Transfers
… zu Total Transfers 32% 41% 40% 40% 41% 41% 41% 42% 45% … zu Fiskaleinnahmen Kantone 14% 17% 17% 16% 17% 17% 17% 18% 20% WR zweckfreie Transfers4 1.1% 5.4% 2.3% 4.8% 6.0% 11.3% WR Finanzausgleich 0.2% 1.1% 1.8% 2.3% 1.9% 0.6% WR zweckgebundene Transfers -0.1% 1.4% 2.4% 1.7% 1.8% 1.0%
Quelle: EFV, Finanzstatistik
1Exklusive zweckgebundene Kantonsanteile: Anteil am Ertrag der Schwerverkehrsabgabe (LSVA; Position 46008),
Anteil am Ertrag der Mineralölsteuer (Position 46005), Anteil am Ertrag Eidg. Alkoholverwaltung (Position 46003);
«Kantone insgesamt; Standardauswertungen», Arbeitsblatt «einnahmen»
2Vertikaler Ressourcenausgleich + Lastenausgleich + Anteil Bund am Härteausgleich + Abfederungsmassnahmen
3Bundesbeiträge = laufende Beiträge (Position 4630) + Investitionsbeiträge (Position 670);
Gesamtbetrag inkl. nicht einzelnen Kantonen zuscheidbare Bundesbeiträge;
«Kantone insgesamt; Standardauswertungen», Arbeitsblatt «einnahmen»
4WR = Wachstumsrate
Die Struktur der Transferausgaben des Bundes an die Kantone wurde mit der NFA massgeblich verändert. Im Jahr 2007 wurden 32 Prozent des Transfervolumens zweckfrei ausgerichtet. Mit der NFA stieg dieser Anteil 2008 auf 41 Prozent und veränderte sich lange nur unwesent- lich. Ab 2020 steigt der Anteil wegen der im Rahmen der STAF beschlossenen Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer an. Im Jahr 2021 erhöht sich der Anteil gar auf 45 Prozent, da die Kantonsanteile an der Verrechnungssteuer deutlich höher ausfallen als im Vorjahr. Ähnlich entwickelten sich auch die zweckfreien Transfers in Relation zu den Fiskalein- nahmen der Kantone. Aus Sicht dieser Kennzahlen konnte die Finanzautonomie der Kantone seit Einführung der NFA 2008 gewahrt werden. Über die Aufteilung der zweckfreien und zweckgebundenen Transfers auf die einzelnen Kantone gibt Anhang 4 Aufschluss.