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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten

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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Zielerreichung des Finanzausgleichs

4.6 Ausgleich von übermässigen geografisch-topografischen (GLA) und soziodemografischen Belastungen (SLA)

4.6.1 Kostenrelevanz und Gewichtung der Indikatoren

Um die Wirksamkeit des Lastenausgleichs zu überprüfen führt der Anhang 2 des erläuternden Berichts zur FiLaV zwei Beurteilungskriterien auf: die Höhe der Sonderlasten pro Kopf und die Höhe der Abgeltung. Dadurch lässt sich bestimmen, wie viel Prozent der Sonderlasten durch den Lastenausgleich abgegolten werden. In den Jahren 2004, 2009 und 2013 wurden von Ecoplan drei Gutachten erstellt, um zu überprüfen, wie hoch diese Abgeltung für jeden der drei Bereiche GLA, SLA A–C und SLA F ist. Für den vorliegenden Wirksamkeitsbericht wurden die Berechnungen von der EFV aufdatiert, um zu überprüfen, ob sich die bisherigen Resultate auch mit den jeweils neusten verfügbaren Daten bestätigen lassen. Die Berechnungsmethode wurde dabei unverändert gelassen.

Aufgrund von Revisionen bei den Daten der Finanzstatistik gab es leichte Differenzen in den Daten für frühere Jahre. Um dennoch Vergleiche über die Zeit zu ermöglichen, wurden deshalb die Vorjahre ebenfalls neu berechnet. Für Details zur Berechnungsmethode sei auf die Studie Ecoplan [2013] verwiesen.

Wie bereits in den früheren Vierjahresperioden bleibt auch im aktuellsten Zeitraum die Gewich- tung der Indikatoren stabil und der Erklärungsgehalt des verwendeten Modells ist weiterhin sehr gut (R2= 0.92). Die Indikatoren von GLA, SLA A–C und SLA–F haben einen statistisch hochsignifikanten (positiven) Einfluss auf die Ausgaben.

Bei den soziodemografischen Ausgleichsgefässen werden die Gewichte mittels Hauptkompo- nentenanalyse jährlich neu festgelegt. Der SLA A–C umfasst die Indikatoren Armut (Gewicht 49% im Referenzjahr 2024), Altersstruktur (3%) und Ausländerintegration (48%). Beim SLA F bleiben die Gewichte über die Zeit stabil. Die Beschäftigungsquote wird mit 25 Prozent gewich- tet, die Siedlungsdichte mit 38 Prozent und die Bevölkerung mit 37 Prozent. Die Gewichtung der Teilindikatoren im GLA wurde politisch festgesetzt und blieb seither unverändert. Für die nachfolgende Berechnung der Sonderlasten muss die Gewichtung der GLA-Indikatoren aber ebenfalls mittels Hauptkomponentenanalyse berechnet werden.

4.6.2 Abgeltung der Sonderlasten

Für den Begriff «Sonderlasten» gibt es keine einheitliche Definition. Im Rahmen des Lasten- ausgleichs wird damit derjenige Teil der Lasten bezeichnet, welcher über dem schweizerischen Mittelwert liegt. Aufgrund dieses Konzepts hängt die absolute Höhe der Sonderlasten von verschiedenen Faktoren ab. Die wichtigsten davon sind das Volumen der Lasten in einem bestimmten Bereich und die Grösse der betroffenen Kantone. Auch die Verteilung der Lasten zwischen den Kantonen beeinflusst die Sonderlasten. Wenn ein Indikator, welcher bestimmte Lasten erklärt, in allen Kantonen gleich hoch wäre, dann liegt kein Kanton über dem Mittelwert und in diesem Bereich gibt es keine Sonderlasten. Eine gleichmässigere Verteilung führt somit zu geringeren Sonderlasten.

Aufgrund dieser Faktoren sind die Sonderlasten beim GLA deutlich tiefer als diejenigen beim SLA. Zudem blieben erstere erwartungsgemäss über die Zeit relativ stabil, während diejenigen des SLA A–C und insbesondere des SLA F in den letzten Jahren zunahmen. Dies führte dazu, dass über den Beobachtungszeitraum der Anteil des SLA an den gesamten Sonderlasten (Mit- telwert aus vier Jahren) von 81,6 auf 84,1 Prozent stieg. Der GLA macht somit heute nicht einmal mehr 16 Prozent der Sonderlasten aus. Ein anderes Bild zeigt sich bei der Abgeltung.