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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten
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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen Zielerreichung des Finanzausgleichs
4.7.1 Umfrage der KdK zur IKZ bei den Kantonen
Im Hinblick auf den vierten Wirksamkeitsbericht hat das Generalsekretariat der KdK im ersten Halbjahr 2021 bei den Kantonen und den interkantonalen Konferenzen eine Umfrage zur IKZ durchgeführt: Insgesamt ergibt die Umfrage ein positives Bild der IKZ. Die Zielerreichung wird mehrheitlich positiv beurteilt (Stärkung der Solidarität zwischen den Kantonen, der Subsidiari- tät und der fiskalischen Äquivalenz). Die IKZ erlaube eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung, verbessere die Effizienz der Leistungserbringung durch die Ausnützung von Grössenvorteilen, verbessere die Angebotsqualität und fördere die Koordination der Leis- tungsangebote sowie die Arbeitsteilung zwischen den Kantonen. Auch bezüglich der Einhaltung der Grundsätze der Interkantonalen Rahmenvereinbarung (IRV) fallen die Rückmeldungen der Kantone mehrheitlich positiv aus: Die IKZ sei so ausgestaltet, dass die Nutzniesser auch Kosten- und Entscheidungsträger seien, Ausgangslage für die Bestimmung der Abgeltungen bildeten die durchschnittlichen Vollkosten, die Abgeltungen basierten auf transparenten und nachvollziehbaren Kosten- und Leistungsrechnungen, die Mitsprache- und Mitwirkungsrechte seien angemessen geregelt und erhebliche Standortvorteile und Standortnachteile im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bzw. dem Leistungskauf würden genügend berücksich- tigt. Für einen Teil der Aufgabenbereiche beurteilt jedoch eine grössere Minderheit der Kanto- ne die Einhaltung der Grundsätze eher negativ. Dies betrifft vor allem die Frage der fiskalischen Äquivalenz sowie, damit verbunden, die Festlegung der Abgeltungen und die Ausgestaltung der Mitsprache- und Mitwirkungsrechte. Im Einzelnen wird bemängelt, dass keine Vollkosten vergütet würden, dass zu wenig Mitsprache- und Mitwirkungsrechte eingeräumt würden und dass eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit fehle. Es lässt sich dabei kein klarer Trend ausma- chen zwischen Standortkantonen und Leistungskäufern.
4.7.2 Ergebnisse der Studie von bolz+partner consulting
In den vorangegangenen Wirksamkeitsberichten wurde die IKZ summarisch beurteilt. Es war insbesondere der Wunsch der Kantone, dass im vorliegenden Bericht die Wirksamkeitsanalyse bezüglich der IKZ vertieft wird. Dies auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse der oben erwähnten Umfrage der KdK bei den Kantonen. Zu diesem Zweck hat die KdK zusammen mit der EFV der Firma bolz+partner consulting einen Auftrag erteilt, die Ermittlung der Abgeltun- gen im Rahmen der IKZ vertieft zu analysieren. Vor dem Hintergrund des Prinzips der fiskali- schen Äquivalenz und der bestehenden Regelung in Art. 25-28 IRV wurden die Grundlagen und die Grundsätze für die Abgeltungen untersucht. Der Auftrag verfolgte fünf Ziele:
– Überprüfung des Stands der Umsetzung von transparenten Kosten- und Leistungsrechnun-
gen sowie der Zweckmässigkeit des bestehenden Regelwerks.
– Ermittlung eines statistisch genaueren Bilds des in der IKZ erreichten Kostendeckungsgrads
insgesamt bzw. in ausgewählten Aufgabengebieten.
– Aufzeigen verschiedener Varianten zur Festlegung bzw. zum Umfang der Vollkosten und
entsprechende Szenarien.
– Entwicklung eines praktikablen Bewertungsmodells der Standortvorteile und Standort-
nachteile.
– Formulierung von Empfehlungen für technische Verbesserungen (z.B. Präzisierung der Er-
läuterungen zur IRV oder zum Leitfaden) auf der Basis der Resultate zu den vorhergehenden Punkten.
Im Zentrum der Analyse stehen exemplarisch die drei IKZ-Aufgabengebiete Kantonale Hoch- schulen (Universitäten und Fachhochschulen), Straf- und Massnahmenvollzug sowie Institutio- nen zur Eingliederung und Betreuung von Invaliden.