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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten
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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen Zielerreichung des Finanzausgleichs
Die Gesamtdotation des Lastenausgleichs wurde bis 2020 je zur Hälfte auf den GLA und den SLA aufgeteilt. Im Referenzjahr 2021 wurde die Dotation des SLA zusätzlich um 80 Millionen erhöht. Seit 2022 beträgt die Erhöhung 140 Millionen. Dadurch liegt der Anteil des SLA an der Gesamtdotation 2024 bei rund 58 Prozent. Dieser Anteil fliesst zu zwei Dritteln in den SLA A–C und zu einem Drittel in den SLA F. Während dadurch beim GLA rund 27 Prozent der Sonderlasten abgegolten werden, sind es beim SLA A–C nur 9 Prozent und beim SLA F sogar nur 4 Prozent.
Die deutlich höhere Abgeltung im GLA wurde bereits in den bisherigen Wirksamkeitsberichten
Abbildungen_WIBE_4_DFI.xlsxausführlich dargelegt. Da die Abgeltung direkt von der Höhe der Dotation im Lastenausgleich Abb.4.19
abhängt, ist sie politisch steuerbar. Das Parlament hat diese Möglichkeit im Rahmen der Bera- tungen zum dritten Wirksamkeitsbericht ergriffen und die Dotation des SLA im Jahr 2021 um 80 Millionen und ab 2022 um 140 Millionen erhöht. Dadurch werden sich die Unterschiede reduzieren. In Abbildung 4.11 ist diese Erhöhung noch nicht erkennbar, da hier nur Daten bis zum Jahr 2020 enthalten sind.
Abbildung 4.11 Abgeltung der Sonderlasten
Abbildung 4.11 Abgeltung der Sonderlasten
40%
35%
30%
25%
20%
15%
10%
5%
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GLA SLA A-C SLA F
Im zeitlichen Verlauf der Abgeltung erkennt man, dass mit der Einführung der NFA im Jahr 2008 ein Sprung nach unten stattfand. Dies wurde bereits in der Studie Ecoplan [2016] festge- stellt und genauer untersucht. Der Grund dürfte darin liegen, dass die mit der Einführung der NFA wegfallenden Bundesbeiträge nicht vollständig durch höhere Ausgaben der Kantone kom- pensiert wurden. In der Abbildung 4.11 ist dieser Sprung gut erkennbar. Diejenigen Perioden, welche das Jahr 2008 nicht mehr enthalten, weisen beim GLA einen leichten Rückgang der Abgeltungen auf. Beim SLA bewegen sich die Abgeltungen aktuell etwa auf dem Niveau der Periode 2010-13. Die Entwicklung ist hier somit recht stabil. Die Berechnung der Sonderlasten wird im Abschnitt 5.2 nochmals aufgenommen, da die heutige Methode gewisse Nachteile aufweist.