Vorlage
Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 84Fedlex · Vorlage
Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Überprüfung des aktuellen Finanzausgleichssystems
Staatspolitische Bedeutung
Der Finanzausgleich ist ein zentrales Element des schweizerischen Föderalismus. Die Reform 2020 beruht auf einem weitgehenden Konsens zwischen den Kantonen und dem Bund. Die Verteilung der damals auf 280 Millionen geschätzten «freiwerdenden Mittel» des Bundes (per- manente Aufstockung SLA, temporäre Abfederungsmassnahmen) war integraler Bestandteil des Kompromisses. Mit dem Auslaufen der Abfederungsmassnahmen entfallen die Massnah- men zugunsten der ressourcenschwachen Kantone, während die Erhöhung des SLA perma- nent ist. Auf den ersten Blick scheinen damit das Gleichgewicht und die Ausgewogenheit der Reform 2020 verletzt zu werden. Allerdings konnte 2018 noch nicht abgeschätzt werden, dass mit der Reform 2020 unter Berücksichtigung der Anpassungen aufgrund von STAF die ressourcenschwachen Kantone stärker begünstigt werden als im alten System. Dies bedeutet, dass der Bund und die ressourcenstarken Kantone ab 2025 entsprechend mehr belastet werden dürften. Die Forderung, ab 2026 im Finanzausgleich jährlich zusätzlich 140 Millionen zugunsten der (ressourcenschwachen) Kantone einzusetzen, würde die Ausgewogenheit des Systems Finanzausgleich daher eher beeinträchtigen als stärken. Im Weiteren wäre unklar, über welchen Kanal im Finanzausgleichssystem diese Mittel verteilt werden sollten. Aus verfassungs- rechtlichen Gründen wäre eine Verlängerung der Abfederungsmassnahmen höchst problema- tisch. Nicht zuletzt aus diesen Gründen wurden sie degressiv ausgestaltet.