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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten
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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen Massnahmen für den Finanzausgleich 2026–2029
6.2 Anpassungen beim Lastenausgleich
In Abschnitt 5.2 wurde gezeigt, dass die Hauptkomponentenanalyse, mit welcher heute die Gewichte im SLA bestimmt werden, abgelöst werden sollte. Gleichzeitig wurde auch festge- stellt, dass die Gewichte gemäss Studie BSS, welche empirisch aufgrund der kantonalen Net- toausgaben bestimmt werden, erhebliche jährliche Schwankungen aufweisen. Zudem ist nicht vollständig erklärbar, weshalb die Sonderlasten gemäss dem Konzept von BSS so viel höher sind als mit der Berechnungsmethode von Ecoplan.
Das politische Steuerungsorgan Finanzausgleich hat sich deshalb dafür ausgesprochen, vorläu- fig auf grössere Änderungen im Lastenausgleich zu verzichten und stattdessen im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichts die Indikatoren im Lastenausgleich grundsätzlich zu überprü- fen. Diese werden dannzumal seit 20 Jahren in Gebrauch sein und eine genauere Überprüfung, ob es sich immer noch um sinnvolle Indikatoren handelt, scheint angezeigt zu sein.
Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Meinung, dass mit diesem Wirksamkeitsbericht keine grosse Anpassung des Lastenausgleichs vorgenommen werden soll, sondern nur zu verhindern ist, dass in der nächsten Vierjahresperiode im SLA die Gewichte der Indikatoren negative Werte annehmen können. Zudem schlägt er auch ein paar kleine Vereinfachungen in der Berechnung vor, welche keine Auswirkungen auf die Ausgleichszahlungen haben.
6.2.1 Gewichtung im SLA
Die Gewichte im SLA A-C wie auch im SLA F sollen nicht mehr jährlich mittels einer Hauptkom- ponentenanalyse festgelegt werden, sondern für jeden Indikator aufgrund der Referenzjahre 2021-2023 in der FiLaV fixiert werden. In Tabelle 6.02 ist die Berechnung der Gewichte aufge- führt. In einem ersten Schritt wird das Verhältnis zwischen den effektiven Gewichten aufgrund der Hauptkomponentenanalyse berechnet. Daraus wird der Mittelwert gebildet und anschlie- ssend auf ganze Prozentzahlen gerundet.
Tabelle 6.02 Gewichte im soziodemografischen Lastenausgleich
Effektive Gewichte Gewichtung in Prozent Mittelwert
2021 2022 2023 2021 2022 2023 gerundet SLA A-C
Armut 0.565 0.564 0.560 45.8% 47.1% 49.0% 47.3% 47.0% Altersstruktur 0.183 0.124 0.043 14.9% 10.3% 3.8% 9.7% 10.0% Ausländerintegration 0.484 0.509 0.540 39.3% 42.6% 47.2% 43.0% 43.0% Total 1.232 1.197 1.144 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0%
SLA F
Bevölkerung 0.470 0.472 0.477 36.3% 36.4% 36.7% 36.4% 36.0% Beschäftigungsquote 0.335 0.333 0.327 25.9% 25.6% 25.1% 25.5% 26.0% Siedlungsdichte 0.491 0.493 0.497 37.9% 38.0% 38.2% 38.0% 38.0% Total 1.296 1.297 1.301 100.0% 100.0% 100.0% 100.0% 100.0%
Die vorgeschlagenen Gewichte für den SLA entsprechen den Werten in der letzten Spalte. Die- se sind fast identisch mit den Werten des Jahres 2022. Sie sollen in der FiLaV festgeschrieben werden und im nächsten Wirksamkeitsbericht zusammen mit den Indikatoren überprüft und nötigenfalls angepasst werden. Eine jährliche Neuberechnung entfällt somit.
Beim SLA A-C zeigt die Simulation der finanziellen Auswirkungen, dass es mit den Daten 2022 kaum Differenzen gibt, während sich die Differenzen in den Jahren 2021 und 2023 meistens gegenseitig aufheben. Alle drei Jahre zusammen beträgt die grösste Differenz lediglich 3,5 Mil- lionen, dies bei einer Ausgleichssumme von insgesamt fast einer Milliarde. Mit den Daten 2024