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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten
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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Überprüfung des aktuellen Finanzausgleichssystems
Durchschnitts. Obwohl damit die Zielgrösse erhöht wurde, ergab sich eine Reduktion der Dota- tion, da in den Jahren zuvor der bisherige Zielwert von 85 Prozent jeweils deutlich überschritten wurde.
Die Systemanpassung führte deshalb zu einer Entlastung von Bund und ressourcenstarken Kantonen sowie einer Belastung der ressourcenschwachen Kantone. Zur Dämpfung der finan- ziellen Auswirkungen auf die ressourcenschwachen Kantone wurde die Höhe der garantierten Mindestausstattung schrittweise angepasst (87,7 Prozent im Jahr 2020, 87,1 Prozent im Jahr 2021 und 86,5 Prozent ab 2022). Gleichzeitig wurde die Entlastung des Bundes zur Hälfte dazu verwendet, um eine zeitlich befristete Massnahme zur Abfederung der Auswirkungen auf die ressourcenschwachen Kantone zu finanzieren. Diese Massnahme förderte die Akzeptanz der Systemanpassung bei den Empfängerkantonen. Die andere Hälfte der Entlastung des Bundes wurde für eine dauerhafte Erhöhung der Dotation des soziodemografischen Lastenausgleichs eingesetzt.
Die temporären Abfederungsmassnahmen sind in Artikel 19c FiLaG geregelt. Die Entlastung des Bundes wurde auf Basis der Finanzausgleichszahlen 2018 ermittelt (160 Mio. im Jahr 2021 und 280 Mio. ab 2022). Auf dieser Grundlage wurde der Betrag für die temporären Abfede- rungsmassnahmen 2021 bis 2025 bestimmt und auf die einzelnen Jahre verteilt (2021: 80 Mio., 2022: 200 Mio., 2023: 160 Mio., 2024: 120 Mio., 2025: 80 Mio.). Im Jahr 2022, in dem der letzte Reduktionsschritt der garantierten Mindestausstattung auf 86,5 Prozent erfolgte, wurde der höchste Betrag ausbezahlt. Anschliessend gehen die Auszahlungen bis zum Auslaufen der Massnahme laufend zurück. Die jeweiligen Beträge werden proportional zur Bevölkerung an ressourcenschwache Kantone ausbezahlt. Ressourcenschwache Kantone, die während der Übergangsperiode ressourcenstark werden, verlieren die Anspruchsberechtigung dauerhaft.
Der Bundesrat hat sich in der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich vom 28. September 2018 bereit erklärt, noch vor Ablauf der Massnahme zu prüfen, ob diese Übergangshilfe nach 2025 fortgesetzt werden soll. Mittel, die nicht mehr für diese Übergangshilfe verwendet werden, sollen zugunsten der Kantone eingesetzt werden.
Zur Beantwortung dieser Frage ist es relevant wie sich die sog. «freiwerdenden Mittel» des Bundes effektiv entwickelt haben. Tabelle 5.04 zeigt, dass die Zahlungen im Rahmen der Abfe- derungsmassnahmen in den Jahren 2021 bis 2024 gerechtfertigt sind, da das Gesamtvolumen des Ressourcenausgleichs bis 2024 tiefer ist, als wenn die Dotation gemäss der bisherigen Me- thode fortgeschrieben worden wäre. Dies unter der Annahme, dass das Parlament die Dotation im alten System nicht gekürzt hätte. Aus Sicht des Bundes hingegen übertreffen die Zahlungen im Rahmen der Aufstockung des SLA (140 Mio.) und der Abfederungsmassnahmen (120 Mio.) im Jahr 2024 die «freiwerdenden Mittel» von 57 Millionen bei weitem. Ab 2024 schlagen sich die Auswirkungen der Anpassungen aufgrund von STAF im Ressourcenpotenzial nieder. Wegen der Einführung der sog. Zeta-Faktoren sinkt die Gewichtung der Gewinne im Ressour- cenpotenzial. In der Folge ist in den Jahren ab 2024 das Ressourcenpotenzial leicht rückläufig. Zur Illustration dieses Effekts wurden in Tabelle 5.04 ausnahmsweise Prognosen für die Jahre 2025 und 2026 aufgeführt. Mit der alten Methode würde die Dotation abnehmen. Mit der aktuellen Methode hingegen steigt die Dotation teilweise deutlich an. Die ressourcenschwachen Kantone fahren damit mit dem neuen System wesentlich besser als mit dem alten. Die Differenz zwischen der effektiven Dotation und der (hypothetischen) Dotation gemäss altem System wird positiv (siehe Zeile «Ressourcenausgleich total» der Tabelle 5.04). Damit zahlen der Bund und die ressourcenstarken Kantone mehr ein, als sie nach altem System hätten zahlen müssen. Die sog. «freiwerdenden Mittel» des Bundes, die in der Botschaft vom 28.9.2018 auf 280 Millionen pro Jahr geschätzt wurden, dürften ab 2025 vollumfänglich verschwinden und es ist eine Mehrbelastung des Bundes (und der ressourcenstarken Kantone) im Vergleich zum alten System zu erwarten. In der Tabelle 5.04 wurden für 2025 und 2026 zur Illustration die aktuellen Prognosen von BAK Economics vom Mai 2023 verwendet, die jährlich für den Bund