Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 91 Seiten
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Übersicht
Am 10. Oktober 2022 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die erste Aktualisierung des Standards über den internationalen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und den neuen Melderahmen für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte publiziert. Die zugehörige Empfehlung des OECD-Ministerrats vom 8. Juni 2023 hält fest, dass beide Regelwerke als verbindliche Standards gelten, die von allen Staaten – auch der Schweiz – umzusetzen sind. Für die Umsetzung der Regelwerke gilt der multilateral diskutierte Zeitplan, der eine Umsetzung per 1. Januar 2026 vorsieht mit einem ersten Datenaustausch im Jahr 2027. Am Treffen der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20-Staaten) vom 9. und 10. September 2023 in Neu-Delhi haben die Staatschefinnen und Staatschefs die globale Umsetzung der Regelwerke zu diesem Zeitpunkt bekräftigt. Vorliegend legt der Bundesrat sowohl die Genehmigung der völkerrechtlichen Grundlagen als auch die nationale Umsetzung vor.
Ausgangslage
Die Schweiz hat sich an den Arbeiten zur Aktualisierung des gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards für Informationen über Finanzkonten (GMS) und zur Erarbeitung des neuen Melderahmens für Kryptowerte (MRK) aktiv eingebracht und sich mit 47 anderen Staaten am 10. November 2023 mittels gemeinsamer Erklärung politisch zur Umsetzung des MRK bekannt. Seither haben sich sechs weitere Staaten dieser Erklärung angeschlossen.
Mit dem AIA über Kryptowerte sollen Lücken geschlossen und eine Gleichbehandlung mit dem traditionellen Finanzsektor sichergestellt werden. Wie beim AIA über Finanzkonten müssen die auszutauschenden Informationen – insbesondere über die während eines Kalenderjahres durchgeführten Transaktionen mit relevanten Kryptowerten und die Identität der an diesen Vermögenswerten nutzungsberechtigten Personen – von den meldenden Anbietern von Kryptodienstleistungen gesammelt und einmal jährlich an die Steuerbehörde übermittelt werden. Diese leitet die Informationen anschliessend an die Steuerbehörden jener Partnerstaaten weiter, in dem die meldepflichtigen Personen steuerlich ansässig sind. Die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte (AIA-Vereinbarung Kryptowerte) ist die internationale Rechtsgrundlage für den Austausch der Informationen über Kryptowerte. Sie regelt die Modalitäten dieses Austauschs. Die Frage, mit welchen Ländern der AIA nach dem MRK umgesetzt werden soll, ist Gegenstand separater Vorlagen.
Mit der Aktualisierung des GMS wurden Auslegungsfragen zum GMS geklärt und Änderungen vorgenommen. Namentlich werden gewisse Meldepflichten erweitert und die Behandlung von gemeinnützigen Einrichtungen, E-Geld- und Kapitaleinzahlungskonten geklärt. Diese sind in Zukunft bei Einhaltung der von der OECD stipulierten Voraussetzungen vom Anwendungsbereich des AIA über Finanzkonten ausgenommen. Zur internationalen Umsetzung der Aktualisierung des GMS von 2023 wurde ein Ad-