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Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 25 Seiten

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Übersetzung

Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch nach dem Melderahmen für Kryptowerte

Abgeschlossen am …

Von der Bundesversammlung genehmigt am …

In Kraft getreten am 1. Januar 2026

In der Erwägung, dass die Staaten oder Gebiete der Unterzeichner der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch nach dem Melderahmen für Kryptowerte (die „Vereinbarung“) Vertragsparteien des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen beziehungsweise des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen geänderten Fassung (zusammen das „Amtshilfeübereinkommen“, einzeln das „ursprüngliche Amtshilfeübereinkommen“ bzw. das „geänderte Amtshilfeübereinkommen“) oder unter dieses Amtshilfeübereinkommen fallende Hoheitsgebiete sind;

in der Erwägung, dass die Staaten und Gebiete beabsichtigen, die Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten durch den weiteren Ausbau ihrer Beziehungen im Bereich der gegenseitigen Unterstützung in Steuersachen zu fördern;

in der Erwägung, dass der Melderahmen für Kryptowerte von der OECD zusammen mit den G20-Staaten zur Bekämpfung von Steuervermeidung und -hinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit entwickelt wurde;

in der Erwägung, dass das Recht der jeweiligen Staaten oder Gebiete meldende Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verpflichtet oder verpflichten soll, gemäss dem in Abschnitt 2 dieser Vereinbarung vorgesehenen Austauschumfang und den im Melderahmen für Kryptowerte enthaltenen Melde- und Sorgfaltsverfahren Informationen über bestimmte Kryptowerte zu melden und entsprechende Sorgfaltsverfahren einzu-

halten;Vernehmlassung

in der Erwägung, dass das Recht der Staaten oder Gebiete voraussichtlich von Zeit zu Zeit geändert wird, um Aktualisierungen des Melderahmens für Kryptowerte Rechnung zu tragen, und dass, sobald diese Änderungen von einem Staat oder Gebiet in Kraft gesetzt wurden, der Begriff „Melderahmen für Kryptowerte“ für diesen Staat bzw. für dieses Gebiet als Bezugnahme auf die aktualisierte Fassung gelten wird;

SR .......... 2024-...