Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 91 Seiten
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ihre Datenschutzbestimmungen und der vorstehend erwähnte Prüfmechanismus (Kommentar zu Abschn. 5 der AIA-Vereinbarung Kryptowerte, vgl. Kapitel 4.3).
Der vorliegende Gesetzesentwurf regelt die Voraussetzungen und Modalitäten für den Informationsaustausch mit anderen Staaten, die den MRK und den GMS zu Steuerzwecken anwenden. Die nationale Kontaktstelle, d. h. die ESTV, ist für diesen Austausch zuständig. Sie dient als Drehscheibe zwischen der Schweiz und dem Ausland einerseits und zwischen den Bundesbehörden und den kantonalen Behörden andererseits. Die ESTV darf die erhaltenen Informationen nur im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse bearbeiten. Die Daten, welche die ESTV im System zur Bearbeitung von Fällen zwecks Erfüllung ihrer Aufgaben speichert, werden nicht länger als nötig aufbewahrt. Die ESTV hat mit dem Inkrafttreten des AIAG ein Informationssystem eingeführt. Dieses System wird regelmässig auf internationaler Ebene überprüft. Es gewährleistet, dass die Datenschutzvorschriften bei der Bearbeitung von Daten in der Schweiz und bei ihrer Übermittlung eingehalten werden. Dieses System wird auch für die Bearbeitung und Übermittlung von Informationen im Rahmen des MRK verwendet (vgl. Art. 24 Abs. 3 Bst. bbis VE-AIAG). Die Aufbewahrung (Art. 24 Abs 4 Bst. e AIAG und Art. 35 AIAV), Übermittlung (Art. 15 AIAG, inkl. Art. 15 Abs. 2bis VE-AIAG) und Bearbeitung (Art. 23 Abs. 1 VE-AIAG und Art. 23 Abs. 2 AIAG; Art. 24 AIAG, inkl. Art. 24 Abs. 3 Bst. bbis VE-AIAG; Art. 33–35 AIAV) von Informationen, die unter dieses Gesetz fallen, werden durch die erwähnten Bestimmungen des AIAG in der durch diese Revision geänderten Fassung sowie die einschlägigen Ausführungsbestimmungen geregelt.
Der Datenschutz und die Datensicherheit sind daher durch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet und werden durch die verschiedenen eingerichteten Überprüfungsmechanismen verstärkt.