Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 91 Seiten
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1 Ausgangslage
1.1 Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten in der Schweiz
Am 15. Juli 2014 verabschiedete der Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den Standard über den internationalen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. Dabei handelt es sich um einen globalen Mindeststandard, zu dessen Umsetzung sich die Schweiz 2014 bekannte. Im Hinblick auf die Einführung des AIA hat der Bundesrat am 19. November 2014 die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung Finanzkonten)1 unterzeichnet. Die AIA-Vereinbarung Finanzkonten beruht auf Artikel 6 des multilateralen Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen)2 und sieht vor, dass Informationen auszutauschen sind, die nach den Vorschriften des von der OECD ausgearbeiteten gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards für Informationen über Finanzkonten (gemeinsamer Meldestandard; GMS) gesammelt wurden. Der GMS legt fest, wer welche Informationen über welche Konten zu sammeln hat. Er ist in der Schweiz Beilage und Bestandteil der AIA-Vereinbarung Finanzkonten. Diese und der GMS enthalten die materiell-rechtlichen Grundlagen für den AIA zwischen der Schweiz und ihren Partnerstaaten. Nicht alle Bestimmungen sind jedoch ausreichend detailliert und direkt anwendbar, weshalb das Bundesgesetz vom 18. Dezember 20153 über den internationalen automatischen Informationsaustausch über Steuersachen (AIAG) und die zugehörige Verordnung vom 23. November 20164 über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) erlassen wurden. Das Amtshilfeübereinkommen und die AIA-Vereinbarung Finanzkonten sind mit dem AIAG und der AIAV am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen für den AIA geschaffen. Gestützt darauf erfolgt seit 2018 der Datenaustausch zwischen der Schweiz und ihren Partnerstaaten.
1.2 Weiterentwicklung des automatischen Informationsaustauschs
Seit der Verabschiedung des Standards für den AIA über Finanzkonten durch den Rat der OECD haben sich die Finanzmärkte mit der fortschreitenden Digitalisierung wesentlich weiterentwickelt. Gleichzeitig haben die Staaten5 und betroffenen Kreise Erfahrung mit dem Regelwerk gesammelt, weshalb die OECD 2020 Arbeiten zu dessen Überarbeitung aufnahm. Diese mündeten in den folgenden Ergebnissen:
• AIA über Finanzkonten: Es wurden Auslegungsfragen zum GMS geklärt und Änderungen vorgenommen. Mit dieser ersten Aktualisierung wurden gewisse Meldepflichten erweitert und u.a. die Behandlung von gemeinnützigen Einrichtungen, E-Geld- und Kapitaleinzahlungskonten geklärt. Diese sind in Zukunft bei Einhaltung
1 SR 0.653.1
2 SR 0.652.1
3 SR 653.1
4 SR 653.11
5 Der Begriff «Staaten» umfasst in diesem Bericht sowohl Staaten als auch Hoheitsgebiete.