Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/99: Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) · 60 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes
und die Emittenten nach den jeweiligen Zuständigkeiten bearbeitet. Insofern stellt dies keine Veränderung zum Status Quo aus datenschutzrechtlicher Sicht dar.
Neu sieht die Vorlage die Pflicht zur Führung von Insiderlisten durch die Emittenten vor, wobei der Bundesrat die weiteren Einzelheiten wie Angaben auf Verordnungsstufe regeln wird. Bereits auf Gesetzesstufe wird die Aufbewahrungsdauer festgelegt. Darüber hinaus gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorgaben für den Emittenten bei der Handhabung dieser Insiderlisten.
Es ist anzumerken, dass mit der Vorlage die Regelung einige Pflichten für Emittenten neu direkt im FinfraG verankert werden und sich damit nicht mehr auf Stufe Kotierungsreglement bzw. Selbstregulierung der Börsen befinden.