Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/99: Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) · 60 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes

4.6 Finanzinstitutsgesetz vom 15. Juni 201844

Art. 50 Aufzeichnungspflicht

In der Bestimmung wurden dieselben Änderungen vorgenommen wie in der analogen Bestimmung von Artikel 38 FinfraG.

Art. 51 Meldepflicht

In den Bestimmungen wurden Änderungen vorgenommen wie in der analogen Bestimmung von Artikel 39 FinfraG.

4.7 Bucheffektengsetz vom 3. Oktober 200845

Art. 20 Abs. 2

Zur Stärkung der Rechtssicherheit wird vorgeschlagen, das Verhältnis zwischen diesem Artikel und Artikel 89 FinfraG klarzustellen, wobei letzterer, sofern ebenfalls anwendbar, vorbehalten bleibt.

5. Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Mit der Vorlage wird zwar der Anwendungsbereich bestimmter Strafbestimmungen erweitert. Gleichzeitig wird jedoch die Strafbarkeit der Verletzung der Offenlegungspflicht auf schwere Fälle begrenzt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Vorlage für die personellen Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden neutral sein wird.

Auf das Personal oder die Finanzen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie von urbanen Zentren, Agglomerationen und Berggebieten hat die Vorlage keinerlei Auswirkungen.

5.2 Wirtschaftliche Auswirkungen

Über Schweizer Finanzmarktinfrastrukturen werden täglich grosse Transaktionsvolumen gehandelt, abgerechnet und abgewickelt. Sie erbringen entscheidende Dienstleistungen für die Finanzmarktakteure und für die Realwirtschaft (z. B. Zahlungsabwicklung). Der Ausfall einer Finanzmarktinfrastruktur, insbesondere einer systemrelevanten, birgt bedeutende Risiken für die Stabilität des Finanzsystems und kann erhebliche makroökonomische Folgen haben. Ihre adäquate Regulierung ist daher von entscheidender Bedeutung. Die Anpassung des Rechtsrahmens im Bereich der Finanzmarktinfrastrukturen wird sich positiv auf die Widerstandsfähigkeit der Finanzmarktinfrastrukturen und die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte auswirken. Dabei wird auch die Definition der Systemrelevanz ausgeweitet, um den potenziellen Folgen einer Störung einer Finanzmarktinfrastruktur auf die Geld- und Währungspolitik und auf die Realwirtschaft besser Rechnung zu tragen. Neben den makroökonomischen Folgen wird der Gesetzesvorentwurf auch direkte Auswirkungen auf bestimmte Wirtschaftsakteure wie nichtfinanzielle Unternehmen haben (vgl. 5.3).

44 SR 954.1

45 SR 957.1