Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
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Organisationen aus der Wirtschaft
SAVOIRSOCIAL fragt sich, wie die Leitlinie den Lehrbetrieben kommuniziert werden und welche Massnahmen helfen sollen, die Leitlinie umzusetzen.
HotellerieSuisse äussert Skepsis in Bezug auf die Erwartungen an die Lehrbetriebe als «Zentraler Akteur» für die Erhöhung der Berufsmaturitätsquote. HotellerieSuisse fragt in diesem Zusammenhang auch, ob eine möglichst hohe Quote Ziel des Bildungssystem sein soll und weist darauf hin, dass es verschiedene Wege zur persönlichen Weiterqualifikation gibt. Weiter betont HotellerieSuisse, dass es branchenspezifische Unterschiede gibt und nicht überall ein Unterangebot an Lehrstellen für interessierte Jugendliche besteht.
SBV moniert, dass die BM2 in dieser Leitlinie vergessen geht und fordert zudem, dass alle beteiligten Stakeholder, nicht nur die (Lehr-)Betriebe, in die Pflicht genommen werden (vgl. Bemerkung zu Punkt 5 der Strategie).
suissetec fordert eine Präzisierung, um der Relevanz der BM branchenspezifisch Rechnung zu tragen und macht dazu folgenden Formulierungsvorschlag: «Als Element der Exzellenzförderung und der Bildung in der Gesellschaft bieten Lehrbetriebe in den relevanten Branchen vermehrt […].»
Leitlinie 3
Kantone
AG, AI, FR, GE, GL, GR, JU, NE, NW, SG, TI, VD, VS haben keine Bemerkungen zu dieser Leitlinie.
AR, BE, BL, BS, LU, OW, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH begrüssen diese Leitlinie.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
SAV, sgv und economiesuisse begrüssen diese Leitlinie, sind jedoch der Meinung, dass sie in einem Missverhältnis zur Vernehmlassungsvorlage für die BMV steht, die nur minimalen Spielraum für Pilotversuche zulässt. Sie räumen den Pilotversuchen entscheidende Bedeutung für die gemäss Leitlinie angestrebten attraktiven und zeitgemässen Modelle, Lehr- und Lernformen ein.
Organisationen aus dem Bildungsbereich
Gesamtschweizerische Organisationen
SBBK, SDK und TRBS begrüssen diese Leitlinie.
EHB ist der Ansicht, die Lehrbetriebe sollten nicht nur im Titel, sondern auch in der Ausführung erwähnt werden.
Interkantonale und kantonale Organisationen
LKB teilt die Bemerkung von SBBK, SDK und TRBS zu dieser Leitlinie.
Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen
Die Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen haben zu dieser Leitlinie keine Bemerkungen.