Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

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Organisationen der Wirtschaft

SAVOIRSOCIAL und Centre Patronal lehnen die Regelung ab, wonach ein Pilotprojekt nur noch möglich sein soll, wenn mindestens zwei Kantone dieses gemeinsam beantragen und je an mindestens einer Schule durchführen. Diese Voraussetzung verhindert und verzögert proaktive Entwicklungen durch die Schulen.

HotellerieSuisse und SBV lehnen die Bestimmung in Abs. 2 als innovationshemmend ab, und schlagen die gleiche Anpassung wie SAV vor (vgl. oben). SBV fügt hinzu, dass in der Vergangenheit dank des bisherigen Spielraums für Pilotprojekte hochinteressante, erfolgreiche und für die Attraktivität der Berufsmaturität wichtige, neue Ansätze entwickelt worden sind.

OdASanté, H+ und Spitex Schweiz erachten die Mindestzahl der Kantone (Abs. 2) für die Einreichung eines Gesuchs als zu restriktiv.

Swissmem empfindet die Regelung in Abs. 2 als innovationshemmend und sieht darin keinen Mehrwert. Auch aus Pilotprojekten, die nur in einem Kanton und nur an einer Schule durchgeführt werden, lassen sich wertvolle Erkenntnisse gewinnen.

Weitere

IHZ lehnt die Bestimmung ab und schlägt vor, Art. 32 zu streichen oder so zu formulieren, dass einzelne Kantone Gesuche für Pilotprojekte stellen können. Die Einschränkung, dass mindestens zwei Kantone ein Gesuch einreichen müssen, ist eine unnötige Hinderung des Laborföderalismus. IHZ kann nachvollziehen, dass es für den Erkenntnisgewinn förderlich ist, wenn nicht nur eine Schule an einem Pilotprojekt teilnimmt. Um Pilotprojekte nicht zu beschränken wäre es aber besser, wenn einzelne Kantone ein Gesuch stellen können und andere Kantone sich am Projekt beteiligen dürfen.

Artikel 33 Verordnungen des SBFI zu den Pilotprojekten

Kantone

AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG,

ZH lehnen eine Verordnungspflicht des SBFI ab. Eine Verordnungspflicht für Pilotversuche mag vielerorts aufgrund der weitreichenden Folgen gerechtfertigt sein. In Bezug auf den stark reglementierten Ausbildungsmodus der Berufsmaturität ist sie es nicht. Pilotversuche in der Berufsmaturität haben zudem für den Bund keinerlei finanzielle Folgen. Es ist für die Kantone nicht einsichtig, weshalb der Bund unter solchen Umständen für solche Entwicklungen eine Verordnungspflicht statuiert.

NW lehnt alle Bestimmungen im Abschnitt 8 mit dem Kommentar zum Art. 31 ab.

JU hat zu diesem Artikel keine Bemerkungen

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

SAV und economiesuisse begrüssen den Einbezug der Verbundpartner im Vorfeld der Erstellung von Verordnungen zu Pilotprojekten (Abs. 6), möchte aber, dass die Modalitäten der Konsultation im erläuternden Bericht beschrieben werden, u.a. auch Rolle der Tripartiten Berufsbildungskonferenz (TBBK).

sgv begrüsst auch den Einbezug der Verbundpartner, bedauert aber, dass die Modalitäten des Einbezugs nicht beschrieben sind. 50/118