Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

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Bildungsgängen entscheidet, sondern auch Experten hinzuziehen und Richtlinien dazu ausarbeiten kann. Diese neue Vorgehensweise ist wenig transparent.

Organisationen der Wirtschaft

SAVOIRSOCIAL begrüsst die Reduktion der Anerkennungskriterien unter Beachtung der kantonalen Zuständigkeiten. In Bezug auf den Passus im erläuternden Bericht, wonach Expertinnen und Experten zur Beurteilung der Anerkennungsberichte beigezogen werden, fordert SAVOIRSOCIAL eine angemessene Vertretung der Kantone im Expertenpool.

OdASanté, H+ und Spitex Schweiz unterstützen die Änderungen.

HotellerieSuisse fordert die Beibehaltung der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission zwecks fortlaufender Einbindung des dort konzentrierten, multiperspektivischen Wissens im Bereich der Bildungsgänge.

Artikel 29 Qualifikation der Lehrkräfte

Kantone

AG, GE, JU, NE, SG, VD, VS haben zu diesem Artikel keine Bemerkungen.

AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, LU, OW, NW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, ZG, ZH weisen auf die Notwendigkeit hin, auf den RLP-BM (Kap. 9.2.5) zu verweisen, in dem die Anforderungen an die Lehrkräfte im Rahmen von mehrsprachigen Bildungsgängen formuliert sind.

Organisationen aus dem Bildungsbereich

Gesamtschweizerische Organisationen

SBBK, SDK und TRBS weisen auf die Notwendigkeit hin, auf den RLP-BM (Kap. 9.2.5) zu verweisen, in dem die Anforderungen an die Lehrkräfte im Rahmen von mehrsprachigen Bildungsgängen formuliert sind.

Interkantonale und kantonale Organisationen

ALV sieht es als positiv an, dass die Anforderungen an den Lehrpersonen hoch sind, damit eine hohe Qualität des Unterrichts gehalten werden kann.

Organisationen der Wirtschaft

SAVOIRSOCIAL weist auf die Notwendigkeit hin, auf den RLP-BM (Kap. 9.2.5) zu verweisen, in dem die Anforderungen an die Lehrkräfte im Rahmen von mehrsprachigen Bildungsgängen formuliert sind.

OdASanté, H+ und Spitex Schweiz unterstützen die Änderungen.

Artikel 30 Entzug

Kantone

Die Kantone begrüssen den Artikel ausdrücklich oder haben keine Bemerkungen dazu.