Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

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Artikel 35 Evaluation und Berichterstattung

Kantone

AI, AR, BE, BL, BS, GL, FR, GR, LU, OW, SH, SO, TG, TI, UR, ZG, ZH unterstützen die Berichterstattung und Schlussbeurteilung bezüglich eines Pilotprojekts, welche bereits der bisherigen Praxis entsprechen.

NW lehnt alle Bestimmungen im Abschnitt 8 mit dem Kommentar zum Art. 31 ab.

AG, GE, JU, NE, SG, SZ, VD, VS haben zu dieser Bestimmung keine Bemerkung.

Organisationen aus dem Bildungsbereich

Gesamtschweizerische Organisationen

swissuniversities unterstützt eine jährliche Berichterstattung durch den Kanton, würde aber die Bestimmung so anpassen, dass der Kanton “in der Regel einmal pro Jahr” Bericht erstattet und nicht “mindestens einmal jährlich”.

SBBK, SDK und TRBS unterstützen die Berichterstattung und Schlussbeurteilung bezüglich eines Pilotprojekts, welche bereits der bisherigen Praxis entsprechen.

Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen

BFH ist der Ansicht, dass eine jährliche Berichterstattung an das SBFI ausreichend ist und würde die Bestimmung so anpassen, dass der Kanton “in der Regel einmal pro Jahr” Bericht erstattet und nicht “mindestens einmal jährlich”.

Organisationen der Wirtschaft

SAVOIRSOCIAL unterstützt die Berichterstattung und Schlussbeurteilung bezüglich eines Pilotprojekts, welche bereits der bisherigen Praxis entsprechen.

Artikel 36 Kosten

Kantone

AI, AR, BE, BL, BS, GL, FR, GR, LU, OW, SH, SO, TG, TI, UR, ZG, ZH unterstützen die Bestimmung

bezüglich der Kosten, welche der bisherigen Praxis entspricht.

NW lehnt alle Bestimmungen im Abschnitt 8 mit dem Kommentar zum Art. 31 ab.

AG, GE, JU, NE, SG, SZ, VD, VS haben zu dieser Bestimmung keine Bemerkungen.

Organisationen aus dem Bildungsbereich

Gesamtschweizerische Organisationen

SBBK, SDK und TRBS unterstützen die Bestimmung bezüglich der Kosten, welche der bisherigen Praxis entspricht.