Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

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Organisationen der Wirtschaft

SAVOIRSOCIAL unterstützt die Bestimmung bezüglich der Kosten, welche der bisherigen Praxis entspricht.

9. Abschnitt: Vollzug

Artikel 37 Bund

BE, BL, BS, GR, LU, NW, OW, SH, SO, TG, TI, UR, ZG, ZH äussern sich gegen den Wegfall der Bestimmung zu Pilotversuchen im bisherigen Art. 32 c der BMV und verweisen auf die Stellungnahme zu den Art. im 8. Abschnitt Pilotprojekte oben.

AG, AI, AR, FR, GE, GL, JU, NE, SG, SZ, VD, VS haben zu dieser Bestimmung keine Bemerkung.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

SAV und economiesuisse wünschen sich, dass für die strategische Steuerung und die Weiterentwicklung der Berufsmaturität die Verbundpartner in Bst. c namentlich erwähnt werden. Dass im erläuternden Bericht bereits präzisiert wird, dass es sich bei den Expertinnen und Experten gemäss Abs. 6 um Vertretungen der Verbundpartner und von swissuniversities handelt, ist für SAV und economiesuisse zu wenig verbindlich.

Sgv ist der Meinung, dass mit der Abschaffung der eidgenössischen Berufsmaturitätskommission (EBMK) sicherzustellen ist, dass die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) frühzeitig einbezogen werden und beantragt die gleiche Anpassung in der BMV wie SAV und economiesuisse (explizite Erwähnung der Verbundpartner in Bst. c).

Travail.Suisse begrüsst die Auflösung der EBMK, fordert aber eine Klärung von Verantwortung und Einbezug der Oda und der Tripartiten Berufsbildungskonferenz (TBBK).

SGB anerkennt, dass der Bund die Oberaufsicht über die Berufsmaturität ausübt, betont aber seine Rolle als Verbundpartner in der Weiterentwicklung der Berufsmaturität. Aus diesem beantragt SGB, dass die Verbundpartner explizit in Bst. c erwähnt werden.

Organisationen aus dem Bildungsbereich

Gesamtschweizerische Organisationen

SBBK, SDK und TRBS äussern sich gegen den Wegfall der Bestimmung zu Pilotversuchen im bisherigen Art. 32 Bst. c der BMV und verweisen auf die Stellungnahme zu den Artikeln im 8. Abschnitt Pilotprojekte oben.

KSHW betrachtet die Auflösung der EBMK als einen groben Fehler. Die gemäss «Governance» überall geforderten «Checks and Balances» werden spürbar und einseitig in Richtung SBFI verschoben.

Interkantonale und kantonale Organisationen

KIMS betrachtet die Auflösung der EBMK als einen Rücktritt. Die gemäss «Governance» überall geforderten «Checks and Balances» werden spürbar und einseitig in Richtung SBFI verschoben.