Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
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zur Teilnahme an einem Bildungsgang gefordert wird, obwohl sich die Absolvierenden bereits ausdrücklich angemeldet haben.
NE weist auf die komplexen organisatorischen Probleme dieser Bestimmung hin, welche die Durchführung von Pilotprojekten verunmöglichen würde.
NW lehnt alle Bestimmungen im Abschnitt 8 mit dem Kommentar zum Art. 31 ab.
AI, BE, BL, BS FR, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TI, TG, UR, ZG, ZH halten zudem fest, dass
diese Bestimmung den Eindruck erweckt, dass der Bund Pilotprojekte per se verhindern möchte.
GE, JU, SG und VD haben zu dieser Bestimmung keine Bemerkungen.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
SGB begrüsst diese Bestimmung.
Organisationen aus dem Bildungsbereich
Gesamtschweizerische Organisationen
swissuniversities ist der Ansicht, dass eine Teilnahmezustimmung der Lernenden bzw. der Eltern Innovation erschwert und beantragt eine Lockerung der Bestimmung.
SBBK, SDK und TRBS lehnen diese Bestimmung ab. Lernenden aufgrund eines spontanen Umentscheids den Bildungsgangswechsel zu ermöglichen, stellt je nach Situation hohe organisatorische Anforderungen. Der Wechsel müsste dann gemäss den Erläuterungen in einen Bildungsgang erfolgen, der von den Lektionenschichtungen über die Semester genau gleich ausgestaltet ist. Ein solches Umentscheidungsrecht nach Gutdünken im Sinne eines jederzeitigen Rückkommens auf einen einmal getroffenen Entscheid erachten sie als praxisfern. Ebenso praxisfern erachten sie, dass eine zusätzliche ausdrückliche Erklärung zur Teilnahme an einem Bildungsgang gefordert wird, obwohl sich die Absolvierenden bereits ausdrücklich angemeldet haben. SBBK, SDK und TRBS halten zudem fest, dass diese Bestimmung den Eindruck erweckt, dass der Bund Pilotprojekte per se verhindern möchte.
Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen
BFH ist der Ansicht, dass eine Teilnahmezustimmung der Lernenden bzw. der Eltern Innovationen erschwert und beantragt eine Lockerung der Bestimmung.
Organisationen der Wirtschaft
SAVOIRSOCIAL lehnt diese Bestimmung mit derselben Begründung von SBBK, SDK und TRBS ab (vgl. oben).
Weitere
IHZ ist der Ansicht, dass es bei dieser Bestimmung um eine faktische Verhinderung von einer grossen Mehrheit potentieller Pilotprojekte handelt. Der Artikel sollte ersatzlos gestrichen werden, da das SBFI bei der Gesuchstellung allfällige Nachteile für BM-Schülerinnen und -Schüler adressieren kann.