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Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 131 Seiten

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Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturpflanzen

vom …

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Art. 153a des Bundesgesetzes vom 29. April 19981 über die

Landwirtschaft,

verordnet:

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

1 Diese Verordnung regelt die koordinierten Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen, die nicht in der Pflanzengesundheitsverordnung vom 31. Oktober 20182 geregelt sind.

2 Sie regelt die Anforderungen an das Verwenden von Organismen zur Bekämpfung von Schadorganismen.

Art. 2 Begriffe

Als klassische biologische Bekämpfung gilt die Verwendung von Mikroorganismen oder Makroorganismen, die sich nach ihrer Aussetzung ansiedeln, vermehren und einen Schadorganismus bekämpfen können, ohne dass regelmässige Freilassungen erforderlich sind.

2. Abschnitt Koordinierte Bekämpfungsmassnahmen

Art. 3 Voraussetzungen für die Anordnung koordinierter

Bekämpfungsmassnahmen

1 Koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung eines Schadorganismus können angeordnet werden:

SR ..........

1 SR 916.1

2 SR 916.20

2025-...