Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 85 Seiten
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Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft
1.4.4 Verhältnis zum Internationalen Recht
Die Bestimmungen sind jenen der Europäischen Union gleichwertig. Die Aufrechterhaltung der Gleichwertigkeit der im Agrarabkommen in Anhang 9 Anlage 1 gelisteten Rechts- und Verwaltungsvorschriften soll durch die vorgesehenen Änderungen gewährleistet werden.
1.4.5 Umwelt
Die biologische Landwirtschaft wirkt sich grundsätzlich positiv auf die Umwelt aus.
1.5 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt auf den 1. Januar 2026 in Kraft.
1.6 Rechtliche Grundlagen
Artikel 16j Absatz 4 und Artikel 16n der Bio-Verordnung vom 22. September 1997 (SR 910.18).