Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/103: Änderung der Verkehrsregelnverordnung bezüglich Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot, Bewilligungen für Ausnahmetransporte und motorsportliche Veranstaltungen sowie Teilinkraftsetzung einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes · 57 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-18.1-61/16
Häufigkeit von Hitzetagen zu, wodurch der Transport während des Tages für die Tiere
besonders anstrengend und sogar gefährlich wird. Der Transport während kühlerer Zeiten,
insbesondere nachts oder sonntags, steht im Einklang mit den Anforderungen des
Tierschutzes.
• Die VCS, STS, SP & Pro Alps unterstützen ausnahmsweise und im Sinne des Tierschutzes die geplante Anpassung für Tiertransporte. Angesichts zunehmend häufiger Hitzetage im Sommer ist eine Flexibilisierung der Fahrzeiten aus Sicht des Tierschutzes dringend notwendig.
Lebende Tiere sind beim Transport besonders anfällig für Hitzestress – vor allem bei langen Fahrzeiten, Staus oder Unterbrüchen während der Fahrt. Transportmöglichkeiten in die
kühleren Nachtstunden oder an verkehrsärmeren Sonntagen können das Tierwohl wesentlich verbessern. Dabei betrifft dies nicht nur Schlachttiere, sondern insbesondere auch folgende Tiergruppen: Alptiere, deren Zu- oder Abtrieb von oder auf die Alpen oftmals mit langen Transportwegen verbunden ist (insbesondere im Juni und September); Jungtiere wie
Junghennen oder Ferkel, die besonders empfindlich auf hohe Temperaturen und
Transportstress reagieren; weitere Transporte lebender Tiere im Rahmen landwirtschaftlicher Zucht- und Haltungsprozesse. Sie unterstützen diese Ausnahme in der Annahme, dass keine unnötigen Mengenausweitung der Tiertransporte aufgrund dieser Lockerung durchgeführt werden. Generell lehnen sie den Transport von Tieren mit motorisierten Fahrzeugen ab. Wäre dies verboten, bedürfte es auch keiner Ausnahme vom Sonntags- und Nachtfahrverbots, um die miserablen Bedingungen der Tiere während der Transporte etwas abzumildern.
• Der Kanton SH fügt an, dass korrekterweise diese Gleichstellung von allen Tiertransporten erfolgt. Das Tierwohl verlangt flexible Transportzeiten, besonders bei Hitze oder langen Fahrten. Die Änderung ist auch tierschutzrechtlich sinnvoll.
• Die VIANCO, SBV (Bauernverband), ASR, Mutterkuh Schweiz, SVV (Viehhändler),
swissherdbook & HOS begrüssen die Ausdehnung der Ausnahme für Schlachttiere und Sportpferde auf alle lebenden Tiere sehr. Gemäss Tierschutzverordnung muss, wer mit Tieren umgeht, ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise gerecht werden. Tiertransporte sind ausserdem schonend und ohne unnötige Verzögerungen durchzuführen. Das Tierwohl muss auch aus ihrer Sicht im Vordergrund stehen. Mit der Ausdehnung der Ausnahme wird dem Rechnung getragen. Die zunehmenden Hitzetage machen Nachttransporte von sämtlichen lebenden Tieren relevant. In Zukunft können diese Tiere in der Nacht bei angenehmen
Temperaturen verstellt und lange Wartezeiten in Staus umgangen werden. Die Möglichkeit für Sonntagfahrten ist unter anderem relevant für Alpauf- und abzüge. Durch die damit
schweizweit einheitliche Regelung können bisher bestehende Ungleichgewichte durch die kantonalen Bewilligungen verhindert werden, was sehr zu begrüssen ist. Die VIANCO, SBV (Bauernverband), ASR, Mutterkuh Schweiz, SVV (Viehhändler), swissherdbook & HOS
betonen an dieser Stelle nochmals die Wichtigkeit der Anpassung auf alle lebenden Tiere,
auch weil ein Missbrauch aufgrund arbeitsrechtlicher Einschränkungen unwahrscheinlich ist.
• Die Proviande & FG TTS stimmen der beantragten Neuregelung und den im erläuternden Bericht aufgeführten Begründungen vollumfänglich zu. Im Sommer können die Temperaturen in den Transportfahrzeugen so hoch steigen, dass Tierschutzbestimmungen nicht eingehalten und die Transporte tagsüber nicht durchgeführt werden können. Bis anhin wurden
Nachtfahrbewilligungen eher zurückhaltend ausgestellt, die Bewilligungen reichten nicht aus, um den Bedarf zu decken. Grosse Transportunternehmen haben teilweise
Jahresbewilligungen für Nachttransporte, kleinere Unternehmen jedoch nicht. Letztere sind somit benachteiligt und können bei Bedarf (z.B. Tiertransport von der Alp bei 30 °C) keine angemessene Lösung bieten. Die Erteilung der Nachtfahrbewilligung untersteht den Kantonen, wodurch zusätzliche Ungleichgewichte entstehen. Durch die neue, schweizweit einheitliche Erlaubnis des Nachttransports für lebende Tiere werden diese Marktungleichgewichte
aufgehoben und die Kapazität für tierschutzkonforme Tiertransporte wird angemessen erhöht. Deshalb ist diese Regelung aus Sicht Proviande nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, um unter den veränderten klimatischen Bedingungen auch zukünftig tierschutzkonforme Transporte sicherzustellen.
• Der Kanton SG & ACVS beantragen, dass für das Tierwohl das Sonntags- und
Nachtfahrverbot für alle Tiertransporte aufzuheben ist. Mit dieser Auflockerung können die 19/
ASTRA-D-9BFF3401/1165