Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/103: Änderung der Verkehrsregelnverordnung bezüglich Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot, Bewilligungen für Ausnahmetransporte und motorsportliche Veranstaltungen sowie Teilinkraftsetzung einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes · 57 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-18.1-61/16
Tiertransporte nach dem Biorhythmus der Tiere und den herrschenden Aussentemperaturen flexibel transportiert werden. Mit einem höheren Verkehrsaufkommen ist nicht zu rechnen, da es nicht mehr Tiertransporte geben wird.
• Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL unterstützt nachdrücklich die geplante
Aufhebung des Sonntags- und Nachtfahrverbots für Tiertransporte. Hohe Temperaturen stellen eines der grössten Tierwohlprobleme beim Transport dar. Tiere sind während dem Transport in besonderem Masse Belastungen ausgesetzt, da sie in Transportfahrzeugen nur
eingeschränkt ihre Körpertemperatur regulieren können. Enge Platzverhältnisse und
eingeschränkte Luftzirkulation verstärken die Gefahr von Hitzestress erheblich.
Unterbrechungen durch Staus oder lange Wartezeiten verschärfen die Situation zusätzlich. Eine zeitliche Flexibilisierung der Transporte – etwa durch Verlagerung in kühleren
Nachtstunden – trägt entscheidend dazu bei, diese Risiken zu verringern und das Tierwohl nachhaltig zu verbessern. Die Notwendigkeit einer solchen Regelung betrifft nicht nur
Schlachttiere, sondern insbesondere auch: Jungtiere wie Junghennen oder Ferkel, die
besonders empfindlich auf Hitzebelastungen reagieren; sowie Alptiere, deren Zu- oder Abtrieb teilweise mit langen Transportwegen verbunden ist und die insbesondere in den
Sommermonaten stattfinden. Das FiBL sieht in der geplanten Anpassung eine wichtige und notwendige Massnahme, um die Belastungen für die Tiere während des Transports nachhaltig zu reduzieren.
• Der Kanton TG begrüsst die Anpassung, dass die Ausnahme des Sonntags- und
Nachtfahrverbots auf alle Transporte lebender Tiere ausgeweitet werden soll. Transporte stellen generell eine Belastung für die Tiere dar, die sich bei hohen Aussentemperaturen zusätzlich verstärkt. Mit der Erweiterung der Ausnahme des Sonntags- und Nachtfahrverbots auf alle Tiertransporte wird dem Tierwohl massiv besser Rechnung getragen, indem bei notwendigen Transporten den hohen Aussentemperaturen ausgewichen werden kann.
• Der Kanton JU fügt hinzu, dass sie die Revision hinsichtlich der Tierschutzanforderungen
ausdrücklich begrüssen. Transporte sind für Tiere an sich schon stressig. Die Ausweitung der Ausnahme vom Sonntags- und Nachtfahrverbot auf alle Tiertransporte wird es ermöglichen, das Wohlergehen der Tiere besser zu berücksichtigen, indem die immer höheren
Temperaturen während unvermeidbarer Transporte vermieden werden.
• Der Kanton FR begrüsst den Vorschlag, die Ausnahme vom Fahrverbot an Sonntagen und in
der Nacht auf alle Tiertransporte auszuweiten. Da Tiertransporte von Natur aus stressig sind und das Wohlergehen der Tiere beeinträchtigen können, wird diese Ausweitung dazu
beitragen, den Komfort und die Gesundheit der transportierten Tiere besser zu
berücksichtigen, insbesondere durch die Vermeidung hoher Temperaturen während der heissesten Stunden des Tages. Auch wenn der Transport von Sportpferden und Schlachttieren bereits von diesem Fahrverbot ausgenommen war, muss dennoch betont werden, dass diese Ausweitung nicht zu einer systematischen Öffnung von Schlachthöfen und Viehmärkten an Sonntagen führen darf. In diesem Sinne sieht Artikel 61 der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK, SR 817.190) sieht vor, dass die mit der amtlichen
Überwachung der Schlachtungen beauftragten Vollzugsorgane ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten (montags bis freitags zwischen 6.00 und 20.00 Uhr) höhere Gebühren erheben können, um Missbräuche im Zusammenhang mit Sonntagsaktivitäten zu begrenzen.
• Der Kanton GR merkt an, dass dies nicht zu einer Überlastung der Strassen führen dürfte, da
die Transortunternehmen die arbeitsrechtlichen Beschränkungen einhalten müssen.
• Der Kanton AI führt aus, dass Lebende Tiere, die beispielsweise wegen Hitzetagen auf eine
Alp befördert werden müssen, auch während der Nacht befördert werden können sollten. Eine Gleichstellung aller Tiertransporte wird begrüsst.
• Die GST unterstützt die geplante Revision der Verkehrsregelnverordnung bezüglich weiterer
Ausnahmen von Sonntags- und Nachtfahrverbot. Aus Sicht des Tierwohls stellen die
Änderungen eine Verbesserung für gewerbliche Tiertransporte dar, insbesondere für Alpvieh- und Geflügeltransporte. Es ist durch geeignete Massnahmen sicherzustellen, dass das Tierwohl insbesondere bei Sonntags- und Nachtfahrten immer an erster Stelle steht und die Tier- Transportkapazitäten nicht (nur) aus wirtschaftlichen Gründen erweitert werden.
20/ ASTRA-D-9BFF3401/1165