Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/103: Änderung der Verkehrsregelnverordnung bezüglich Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot, Bewilligungen für Ausnahmetransporte und motorsportliche Veranstaltungen sowie Teilinkraftsetzung einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes · 57 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 22Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: ASTRA-24-18.1-61/16
Bemerkungen der Gegner:
• Der Kanton GL fügt an, dass die bestehende Ausnahmeregelung gemäss Art. 91a Abs. 1 lit. H genügend ist. Das Nachtfahrverbot dient in erster Linie dazu, die Nachtruhe der Anwohner an Strassen mit hohem Verkehrsaufkommen zu gewährleisten. Im Dunkeln ist die Sicht der Fahrzeuglenker eingeschränkt, das Nachtfahrverbot kann somit nebst der Lärmverminderung auch dazu beitragen, die Unfallgefahr zu reduzieren.
22/ ASTRA-D-9BFF3401/1165