Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/103: Änderung der Verkehrsregelnverordnung bezüglich Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot, Bewilligungen für Ausnahmetransporte und motorsportliche Veranstaltungen sowie Teilinkraftsetzung einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes · 57 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-18.1-61/16

• Die SVP setzt sich konsequent für vereinfachte und effiziente Bewilligungsverfahren ein.

Deshalb sind auf Basis der vom ASTRA freigegebenen Liste der Strecken und Bauwerke der Nationalstrassen in wirtschaftsfreundlicher Art und Weise Bewilligungen zu erteilen.

• Die metal.suisse bemerkt, dass durch die vorgesehene Aufhebung der Bewilligungspflicht für

bestimmte Strecken und Bauwerke der operative Ablauf von gewissen Bauvorhaben

vereinfacht und ein zusätzlicher administrativer Aufwand reduziert wird. Die neuen

Dauerbewilligungen ermöglichen eine effiziente Durchführung der Baustellenlogistik und von Infrastrukturprojekten und erlaubt eine flexible Planung.

• Der AGVS begrüsst die Flexibilisierung und die damit verbundenen Effizienzgewinne durch

diese Ergänzung.

• Der SSV beantragt, dass die Änderung nur für Nationalstrassen akzeptabel ist.

• Die Kantone BE & SO fügen an, dass die Ergänzung g) ausschliesslich Nationalstrassen

betrifft, daher bestehen seitens Kanton Bern & SO keine Bemerkungen, sofern die Änderung nicht auch für Kantons- und Gemeindestrassen gilt. Dauerbewilligungen sollten auf

Nationalstrassen bis zu einem Gesamtgewicht von 46 Tonnen ausgestellt werden können, da bereits zum jetzigen Zeitpunkt Fahrzeuge im unbegleiteten, kombinierten Verkehr mit

emissionsfreiem Antrieb ohne Bewilligung bis 46 Tonnen verkehren dürfen.

• Die auto-schweiz unterstützt eine Dauerbewilligung für solche Ausnahmetransporte anhand

von freigegebenen Beladungseigenschaften (im Besonderen Teilbarkeit der Güter,

Gesamtmasse (Höhe, Breite und Länge) der Fahrzeuge und -kombinationen inkl. Ladung, Maximalgewicht oder Achslasten).

• Die strasseschweiz begrüsst die Ergänzung dieses Absatzes, der den Bedürfnissen der

Branche und der Wirtschaft entspricht, da er mehr Flexibilität und Effizienz ermöglicht und einen hohen bürokratischen Aufwand sowohl für die Behörden als auch für die Unternehmen vermeidet. Die Erteilung von Dauerbewilligungen für den wiederkehrenden Transport von unteilbaren Gütern und für wiederkehrende Fahrten mit Ausnahmefahrzeugen ist ein wichtiger Fortschritt.

• Der VSR stellt fest, dass diese Änderung keine negativen Auswirkungen auf die

Verkehrssicherheit mit sich bringt.

• Die CCIG stellt fest, dass Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ladung nicht den Vorschriften

hinsichtlich Abmessungen und Gewicht entsprechen, grundsätzlich nur mit einer schriftlichen Genehmigung auf öffentlichen Strassen fahren dürfen. In Artikel 78 Absatz 2 der VRV sind jedoch die Fälle aufgeführt, in denen dauerhafte Genehmigungen erteilt werden können. Die CCIG stimmt der Änderung vollumfänglich zu, mit der die Liste um den Transport unteilbarer Güter auf Nationalstrassen erweitert werden soll, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Ihrer Meinung nach sind Dauerbewilligungen für Transportunternehmen, die regelmässig die gleichen Strecken befahren, viel vorteilhafter als Einzelbewilligungen. Diese Massnahme bedeutet eine Zeitersparnis und eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung, da die wiederholte Beantragung von Einzelgenehmigungen für Unternehmen besonders mühsam sein kann.

Ausserdem handelt es sich um eine kohärente Massnahme, da sie die bereits erteilten Dauerbewilligungen für den Transport von unteilbaren Gütern innerhalb der Kantone ergänzt.

• Die SWISS begrüsst die geplanten Anpassungen der VRV ausdrücklich. Die Revision ist ein

wichtiger Schritt, um die Rahmenbedingungen für den Güterverkehr in der Schweiz zu

modernisieren und an die aktuellen wirtschaftlichen Anforderungen anzupassen. Die

vorgeschlagenen Änderungen bieten die Chance, die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Logistikstandorts nachhaltig zu stärken. Insbesondere die Flexibilisierung von Transportregelungen und die Vereinfachung von Bewilligungsverfahren sind aus Sicht der Wirtschaft und der Luftfahrtbranche von grossem Nutzen. Sie ermöglichen eine bessere Nutzung der Infrastruktur, reduzieren administrative Hürden und fördern Innovation sowie Nachhaltigkeit im internationalen Wettbewerb.

Bemerkungen der Gegner:

• Die Lärmliga beantragt, dass die Änderung das Risiko für Missbräuche der Dauerbewilligung

für Fahrten birgt, die nicht dem Transport unteilbarer Güter auf Nationalstrasse dienen.

Dasselbe Problem besteht bereits für die anderen Ausnahmetatbestände von Art. 78 Abs. 2 VRV. Das Problem sollte nicht vergrössert werden.

9/57 ASTRA-D-9BFF3401/1165