Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/103: Änderung der Verkehrsregelnverordnung bezüglich Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot, Bewilligungen für Ausnahmetransporte und motorsportliche Veranstaltungen sowie Teilinkraftsetzung einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes · 57 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-18.1-61/16
technischen Fahrzeugen (z.B. Krane, Plattformen, Spezialanhänger) im Rahmen von
Übungen, logistischen Unterstützungsfahrten oder speziellen Einsätzen betreffen könnten.
• Der Kanton SH merkt an, dass Dauerbewilligungen den administrativen Aufwand bei
wiederkehrenden Ausnahmefahrten reduzieren, ohne die Sicherheit oder Infrastruktur zu gefährden.
• Der Kanton BL fordert, dass jedes Gesuch auf Dauerbewilligung geprüft wird, weswegen aus
ihrer Sicht dieser Artikel ergänzt werden kann.
• Die BFU merkt an, dass die vorgeschlagene neue Regelung den Vorteil hat, dass das
Bundesamt für Strassen (ASTRA) für Bewilligungen von Ausnahmefahrzeugen und -
transporten konsultiert werden muss, wenn es sich um ein Fahrzeug mit mehr als 44 Tonnen Gewicht handelt. Dies trägt zur Sicherheit auf den Nationalstrassen bei. Dass das ASTRA zudem eine Liste der generell freigegebenen Strecken und Bauwerke führt, sieht die BFU als eine Erleichterung in der Bewilligungspraxis. Aus diesen Gründen befürwortet die BFU die neue Regelung.
• Die ACVS fügt an, dass Dauerbewilligungen der Wirtschaft und den Bewilligungsbehörden
klare Vorteile in Bezug auf Flexibilität bieten und reduzieren den administrativen Aufwand. Mit der expliziten Erwähnung für die Erteilung der Dauerbewilligungen auf Nationalstrassen erübrigen sich diesbezüglich Fragestellungen.
• Die Swiss Moto begrüsst die Ergänzung dieses Absatzes, der den Bedürfnissen der Branche
und der Wirtschaft entspricht, da er mehr Flexibilität und Effizienz ermöglicht und einen hohen bürokratischen Aufwand sowohl für die Behörden als auch für die Unternehmen vermeidet. Die Erteilung von Dauerbewilligungen für den wiederkehrenden Transport von unteilbaren Gütern und für wiederkehrenden Fahrten mit Ausnahmefahrzeugen ist ein wichtiger Fortschritt.
• Der Kanton OW & Kapo OW heben hervor, dass Ausnahmetransporte mit seitlichem Überhang
oder Überlänge erweiterte Verkehrsflächen beanspruchen, welche im Tagverkehr auf Grund der Verkehrsbelastungen oft schwer oder gar nicht zur Verfügung stehen. Anstelle von
Sperrzeiten auf gewissen Abschnitten wäre eine Erleichterung beim Nachtfahrverbot zu wünschen. Dies würde das Konfliktrisiko mit dem übrigen Verkehr minimieren
(Verkehrssicherheit) und die Transporte könnten schneller und effizienter durchgeführt werden.
• Der Kanton GE stellt fest, dass diese dauerhaften Bewilligungen schneller und flexibler erteilt
werden können und den Verwaltungsaufwand der zuständigen Behörden verringern, da wiederholte Einzelbewilligungen entfallen.
• Der Kanton AI merkt an, dass die N25 von der Neuregelung betroffen wird. Die Ergänzung ist
aus verkehrspolizeilicher Sicht vertretbar.
• Der Kanton SG hebt hervor, dass Dauerbewilligungen der Wirtschaft und den
Bewilligungsbehörden klare Vorteile in Bezug auf Flexibilität und reduziertem administrativen Aufwand bieten. Mit der expliziten Erwähnung für die Erteilung der Dauerbewilligungen auf Nationalstrassen erübrigen sich diesbezügliche Fragestellungen.
• Der Kanton LU fügt hinzu, dass die geltende Regelung für die Bewilligungserteilung für
Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte auf Nationalstrassen, konkret das
Zusammenspiel zwischen Dauer- und Einzelbewilligungen, sich im Vollzug bewährt hat. Die vorgesehene Ergänzung führt zu einer weiteren Vereinfachung des Verfahrens.
• Die Infra Suisse & Bauenschweiz begrüssen diese Ergänzung. Dadurch wird der bürokratische
Aufwand reduziert – für die Behörden genauso wie für die betroffenen Unternehmen. Die Möglichkeit von Dauerbewilligungen schafft für Unternehmen mehr Planungssicherheit, und ermöglicht die effiziente Ausführung von Infrastrukturprojekten. Dies vereinfacht den
operativen Ablauf und reduziert den administrativen Aufwand erheblich.
• Die ASTAG beantragt, dass die Vorschläge zu den Ausnahmetransporten und
Ausnahmefahrzeugen vom ASTRA präzisierende Auskünfte über die konkreten Auswirkungen erbeten sollen. In seiner Antwort bestätigt das ASTRA, dass die bereits heute geübte Praxis der Dauerbewilligungen auf Nationalstrassen durch die geplanten VRV-Anpassungen keine materielle Änderung erfahren wird. Es gehe lediglich um eine «Nachführung der
Rechtsgrundlagen an die heutige Bewilligungspraxis», weshalb die bekannten Abläufe für die Transportunternehmen genauso wie die Zuständigkeiten der Bewilligungsbehörden
unverändert blieben, mithin weder eine Verschärfung des Dauerbewilligungsregimes noch der Bewilligungserteilungspraxis eintrete. Unter diesen Prämissen unterstützen sie die vom Bundesrat ausschliesslich aus formell-rechtlichen Gründen unterbreiteten VRV-
Änderungsvorschläge.
8/57 ASTRA-D-9BFF3401/1165