Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/103: Änderung der Verkehrsregelnverordnung bezüglich Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot, Bewilligungen für Ausnahmetransporte und motorsportliche Veranstaltungen sowie Teilinkraftsetzung einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes · 57 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-18.1-61/16

technischen Fahrzeugen (z.B. Krane, Plattformen, Spezialanhänger) im Rahmen von

Übungen, logistischen Unterstützungsfahrten oder speziellen Einsätzen betreffen könnten.

• Der Kanton SH merkt an, dass Dauerbewilligungen den administrativen Aufwand bei

wiederkehrenden Ausnahmefahrten reduzieren, ohne die Sicherheit oder Infrastruktur zu gefährden.

• Der Kanton BL fordert, dass jedes Gesuch auf Dauerbewilligung geprüft wird, weswegen aus

ihrer Sicht dieser Artikel ergänzt werden kann.

• Die BFU merkt an, dass die vorgeschlagene neue Regelung den Vorteil hat, dass das

Bundesamt für Strassen (ASTRA) für Bewilligungen von Ausnahmefahrzeugen und -

transporten konsultiert werden muss, wenn es sich um ein Fahrzeug mit mehr als 44 Tonnen Gewicht handelt. Dies trägt zur Sicherheit auf den Nationalstrassen bei. Dass das ASTRA zudem eine Liste der generell freigegebenen Strecken und Bauwerke führt, sieht die BFU als eine Erleichterung in der Bewilligungspraxis. Aus diesen Gründen befürwortet die BFU die neue Regelung.

• Die ACVS fügt an, dass Dauerbewilligungen der Wirtschaft und den Bewilligungsbehörden

klare Vorteile in Bezug auf Flexibilität bieten und reduzieren den administrativen Aufwand. Mit der expliziten Erwähnung für die Erteilung der Dauerbewilligungen auf Nationalstrassen erübrigen sich diesbezüglich Fragestellungen.

• Die Swiss Moto begrüsst die Ergänzung dieses Absatzes, der den Bedürfnissen der Branche

und der Wirtschaft entspricht, da er mehr Flexibilität und Effizienz ermöglicht und einen hohen bürokratischen Aufwand sowohl für die Behörden als auch für die Unternehmen vermeidet. Die Erteilung von Dauerbewilligungen für den wiederkehrenden Transport von unteilbaren Gütern und für wiederkehrenden Fahrten mit Ausnahmefahrzeugen ist ein wichtiger Fortschritt.

• Der Kanton OW & Kapo OW heben hervor, dass Ausnahmetransporte mit seitlichem Überhang

oder Überlänge erweiterte Verkehrsflächen beanspruchen, welche im Tagverkehr auf Grund der Verkehrsbelastungen oft schwer oder gar nicht zur Verfügung stehen. Anstelle von

Sperrzeiten auf gewissen Abschnitten wäre eine Erleichterung beim Nachtfahrverbot zu wünschen. Dies würde das Konfliktrisiko mit dem übrigen Verkehr minimieren

(Verkehrssicherheit) und die Transporte könnten schneller und effizienter durchgeführt werden.

• Der Kanton GE stellt fest, dass diese dauerhaften Bewilligungen schneller und flexibler erteilt

werden können und den Verwaltungsaufwand der zuständigen Behörden verringern, da wiederholte Einzelbewilligungen entfallen.

• Der Kanton AI merkt an, dass die N25 von der Neuregelung betroffen wird. Die Ergänzung ist

aus verkehrspolizeilicher Sicht vertretbar.

• Der Kanton SG hebt hervor, dass Dauerbewilligungen der Wirtschaft und den

Bewilligungsbehörden klare Vorteile in Bezug auf Flexibilität und reduziertem administrativen Aufwand bieten. Mit der expliziten Erwähnung für die Erteilung der Dauerbewilligungen auf Nationalstrassen erübrigen sich diesbezügliche Fragestellungen.

• Der Kanton LU fügt hinzu, dass die geltende Regelung für die Bewilligungserteilung für

Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte auf Nationalstrassen, konkret das

Zusammenspiel zwischen Dauer- und Einzelbewilligungen, sich im Vollzug bewährt hat. Die vorgesehene Ergänzung führt zu einer weiteren Vereinfachung des Verfahrens.

• Die Infra Suisse & Bauenschweiz begrüssen diese Ergänzung. Dadurch wird der bürokratische

Aufwand reduziert – für die Behörden genauso wie für die betroffenen Unternehmen. Die Möglichkeit von Dauerbewilligungen schafft für Unternehmen mehr Planungssicherheit, und ermöglicht die effiziente Ausführung von Infrastrukturprojekten. Dies vereinfacht den

operativen Ablauf und reduziert den administrativen Aufwand erheblich.

• Die ASTAG beantragt, dass die Vorschläge zu den Ausnahmetransporten und

Ausnahmefahrzeugen vom ASTRA präzisierende Auskünfte über die konkreten Auswirkungen erbeten sollen. In seiner Antwort bestätigt das ASTRA, dass die bereits heute geübte Praxis der Dauerbewilligungen auf Nationalstrassen durch die geplanten VRV-Anpassungen keine materielle Änderung erfahren wird. Es gehe lediglich um eine «Nachführung der

Rechtsgrundlagen an die heutige Bewilligungspraxis», weshalb die bekannten Abläufe für die Transportunternehmen genauso wie die Zuständigkeiten der Bewilligungsbehörden

unverändert blieben, mithin weder eine Verschärfung des Dauerbewilligungsregimes noch der Bewilligungserteilungspraxis eintrete. Unter diesen Prämissen unterstützen sie die vom Bundesrat ausschliesslich aus formell-rechtlichen Gründen unterbreiteten VRV-

Änderungsvorschläge.

8/57 ASTRA-D-9BFF3401/1165