Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/22: Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG) · 12 Seiten
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4.3 Diverses
VD wünscht, dass präzisiert wird, dass in Frankreich wohnhafte Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft, die für einen öffentlich-rechtlichen Schweizer Arbeitgeber arbeiten, nicht vom automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten mit Frankreich betroffen sind.
Arbeitgeber Banken verlangt, dass präzisiert wird, dass der automatische Informationsaustausch betreffend Lohndaten auch bei öffentlich-rechtlichen Schweizer Arbeitgebern durchgeführt wird, wenn diese eine industrielle oder gewerbliche Tätigkeit im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 DBA-FR i. V. m. Artikel 17 DBA-FR ausüben.