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Vernehmlassung 2024/22: Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG) · 12 Seiten

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beschränken, die für die Sicherstellung eines Austauschs der Lohndaten nach den unterzeichneten internationalen Abkommen notwendig sind. CP und SVP bedauern, dass der mit der Vorlage einhergehende administrative Mehraufwand für die Arbeitgeber und den Staat nicht beziffert werden konnte. Laut EXPERTsuisse werden der zusätzliche administrative Aufwand und die Risiken im Zusammenhang mit der Telearbeit gewisse Arbeitgeber dazu veranlassen, auf im Ausland wohnhafte Mitarbeitende zu verzichten oder zu verlangen, dass diese ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen. Economiesuisse hat ausdrücklich darauf verzichtet, Stellung zu nehmen, und auf die Stellungnahmen der besonders betroffenen regionalen Wirtschaftsverbände verwiesen.

Es ist zu unterscheiden zwischen einer vorbehaltlosen Zustimmung und einer grundsätzlichen Zustimmung mit Anpassungsvorschlägen zum Gesetzesentwurf. Die meisten Vernehmlassungsteilnehmenden stimmen der Vorlage grundsätzlich zu, schlagen hinsichtlich bestimmter Aspekte der Vorlage jedoch Verbesserungen vor.

• 7 Vernehmlassungsteilnehmende stimmen dem Gesetzesentwurf vorbehaltlos zu:

Kantone (3): AG, BE, BL; Parteien (1): SP; offiziell angeschriebene Organisationen (1): SGB; nicht offiziell angeschriebene Organisationen (2): CCIG, Genève Aéroport.

• 31 Vernehmlassungsteilnehmende stimmen dem Gesetzesentwurf zu, schlagen jedoch

Anpassungen vor:

Kantone (23): AI, AR, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, TG, UR, VS, VD, ZG, ZH und die FDK; Parteien (1): FDP; offiziell angeschriebene

Organisationen (2): SBVg, sgv; nicht offiziell angeschriebene Organisationen (4):

Arbeitgeber Banken, CP, EXPERTsuisse, SUPSI.

• 1 Vernehmlassungsteilnehmerin lehnt den Gesetzesentwurf ab:

Parteien (1): SVP

Die folgende Tabelle vermittelt einen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen:

Kategorie Zustimmung Mit Ablehnung Total Verbesserungs- Stellungnahmen vorschlägen Kantone / FDK 3 24 –27

Politische Parteien 1 1 13

Gesamtschweizerische – – – –

Dachverbände der Gemeinden,

Städte und Berggebiete

Offiziell angeschriebene 1 2 –3

Organisationen Nicht offiziell angeschriebene 2 4 –6

Organisationen Total Stellungnahmen 7 31 139

4.2 Änderungsvorschläge zu einzelnen Bestimmungen der Gesetzesvorlage

- Präzisierung bezüglich der Kantone GR, TI und VS im Zusammenhang mit den an Italien zu übermittelnden Lohndaten in der Botschaft des Bundesrates (Art. 1)

12 Kantone (FR, GR, LU, NW, OW, SH, SG, SO, TI, VS, ZG und ZH) wünschen, dass in der Botschaft des Bundesrates präzisiert wird, dass es für die Übermittlung der Lohndaten an Italien keiner kantonalen Rechtsgrundlage bedarf.