Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/22: Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG) · 12 Seiten

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3 Eingegangene Stellungnahmen und

Vorgehensweise bei deren Auswertung

3.1 Eingegangene Stellungnahmen

Es sind Stellungnahmen der folgenden Vernehmlassungsteilnehmenden1 eingegangen:

Offiziell angeschriebene Vernehmlassungsteilnehmende

- Sämtliche Kantone und die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK)

- FDP, SP, SVP

- sgv, SBVg, SGB

Nicht offiziell angeschriebene Vernehmlassungsteilnehmende

- Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz (Arbeitgeber Banken), Chambre de commerce, d’industrie et des services de Genève (CCIG), Centre Patronal (CP), EXPERTsuisse, Genève Aéroport, Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana (SUPSI)

3.2 Vorgehensweise bei der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in diesem Bericht nach den angesprochenen Themen beleuchtet und nicht einzeln präsentiert, da dies nicht zielführend wäre. Es wird lediglich die grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmenden dargelegt.2

4 Ergebnisse der Vernehmlassung

4.1 Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmenden

Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden heisst den Entwurf zum Bundesgesetz über den automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten gut. 3 Kantone (AG, BE und BL) stimmen ihm vorbehaltlos zu. Die übrigen Kantone unterstützen die Vorlage, allerdings betonen 17 Kantone (AI, AR, FR, GL, JU, LU, NW, OW, SH, SG, SO, TI, UR, VD, VS, ZG und ZH) und die FDK, dass sich dadurch für die Kantone ein administrativer Aufwand ergeben wird. Die FDP und die SVP stellen fest, dass die Pflichten bei den Arbeitgebern zu einem administrativen Mehraufwand führen werden. Der sgv zeigt sich besorgt wegen der administrativen Belastung und der höheren Betriebskosten für KMU. CP betont die Notwendigkeit, die Pflichten der Unternehmen auf diejenigen Elemente zu

1 In der Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden im Anhang dieses Berichts sind die Teilnehmenden in derselben Reihenfolge wie in der Liste der ständigen Vernehmlassungsadressaten oder, wenn sie nicht offiziell angeschrieben worden sind, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

2 Die Details sind den von der Bundeskanzlei veröffentlichten Stellungnahmen zu entnehmen.