Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/22: Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG) · 12 Seiten
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Übersicht
Der Bundesrat hat am 7. Juni 2024 das EFD beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zum Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieses Verfahren dauerte bis zum 27. September 2024. Insgesamt gingen 39 Stellungnahmen ein.
Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien und Frankreich enthalten spezielle Regeln für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie von Telearbeit. Das neue Grenzgängerabkommen mit Italien ist seit dem 1. Januar 2024 anwendbar; das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich wurde am 14. Juni 2024 von der Bundesversammlung genehmigt. Für eine korrekte Anwendung der in den Abkommen enthaltenen Regeln sehen die Abkommen einen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten vor. Die Umsetzung dieser Abkommen erfordert gesetzliche Grundlagen im innerstaatlichen Recht, damit die Übermittlung von Informationen zwischen den betroffenen Staaten sichergestellt werden kann. Dieses Gesetz ist notwendig, damit die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen in diesem Bereich erfüllen kann.
Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden heisst den Entwurf zum Bundesgesetz über den automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten gut. 3 Kantone (AG, BE und BL) stimmen ihm vorbehaltlos zu. Die übrigen Kantone unterstützen die Vorlage, allerdings betonen 17 Kantone (AI, AR, FR, GL, JU, LU, NW, OW, SH, SG, SO, TI, UR, VD, VS, ZG und ZH) und die FDK, dass sich dadurch für die Kantone ein administrativer Aufwand ergeben wird. Zwei politische Parteien (FDP und SVP) stellen fest, dass die Pflichten bei den Arbeitgebern zu einem administrativen Mehraufwand führen werden. Die Wirtschaft befürwortet die Vorlage zwar, bedauert aber den mit den neuen Regeln einhergehenden administrativen Mehraufwand. So zeigt sich der sgv besorgt wegen der administrativen Belastung und der höheren Betriebskosten für KMU. CP betont die Notwendigkeit, die Pflichten der Unternehmen auf diejenigen Elemente zu beschränken, die für die Sicherstellung eines Austauschs der Lohndaten nach den unterzeichneten internationalen Abkommen notwendig sind. CP und SVP bedauern, dass der mit der Vorlage einhergehende administrative Mehraufwand für die Arbeitgeber und den Staat nicht beziffert werden konnte. Laut EXPERTsuisse werden der zusätzliche administrative Aufwand und die Risiken im Zusammenhang mit der Telearbeit gewisse Arbeitgeber dazu veranlassen, auf im Ausland wohnhafte Mitarbeitende zu verzichten oder zu verlangen, dass diese ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die meisten Vernehmlassungsteilnehmenden der Vorlage grundsätzlich zustimmen, hinsichtlich bestimmter Aspekte der Vorlage jedoch Verbesserungen vorschlagen.