Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/23: Teilrevision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel · 86 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-412.2-1/22/12

Artikel / Thema Bemerkung / Antrag Stellungnehmende

ganisationen für die interkantonale Koordination der Massnahmen sowie

als Beratungs-, Dokumentations- und Forschungsstellen beiziehen.

Art. 11 Aufhebung der Bestimmung, dass Grenzwächter mit den Aufgaben der LDK

Jagdpolizei betraut werden können.

Art. 12 Abs. 4 (neu) Zu den Aufgaben der Institutionen, welche vom BAFU fi- SGW/SSBF nanzielle Beiträge nach Absatz 1 und 2 erhalten, gehören insbesondere:

a. die Entwicklung und Vereinheitlichung von Methoden zur Erfassung

von Wildtierbeständen und deren Auswirkungen auf den Lebensraum;

c. die Überwachung der Bestände von Grossraubtieren, Biber und

Fischotter, die Dokumentation von deren Rolle im Ökosystem sowie die

Erfassung der durch sie verursachten Schäden und Auswirkungen;

d. die Überwachung der Bestände von Arten, die schwierig zu erfassen

sind;

e. Durchführung von angewandten Forschungsprojekten mit Wildtieren.

Greifenhaltung In der jagdlichen Gesetzgebung finden sich mehrere unterschiedliche ProRaptOrnis Bezeichnungen für die besagten Vogelarten. Art. 5, Abs 3, f. „Taggreife“

und h. „Eulen“ und im Titel des Art 6bis „Greifvögel.“

Hier wäre eine Vereinheitlichung zu begrüssen. Wir schlagen „Greife“

als überbegriffliche Bezeichnung der betreffenden Vögel vor.

Wildverbiss Für den Wildverbiss respektive Schutzmassnahmen für Jungbäume SVBK

braucht es zusätzliche Entschädigungsmassnahmen.

Jagdhunde Ergänzung Art. 75 Abs. 1 Bst. c TSchV: AI, GL, GR, OW, SH,

c. im Bereich des Apportierens und Vorstehens. UR, VS

KWL, RKGK

Jagd Schweiz

Ergänzung Tierschutzverordnung Art. 77 TschV: AI, GL, GR, OW, SH,

(…); Bei der Beurteilung der Verantwortlichkeit für anerkannte Jagd- UR, VS

hunde nach Art. xy JSV wird deren Einsatzzweck beim Suchen und Ver- RKGK, KWL folgen von Wildtieren berücksichtigt. Jagd Schweiz

5.2 VEJ

Tabelle 5-2 Übersicht zusätzliche Anträge betreffend die VEJ

Art. 5 Abs. 1 Bst. g. Durch die Einführung dieser Bestimmung würden sich die zunehmenden SAC, SBV-ASGM Schneesportaktivitäten abseits von Pisten oder Loipen negativ auf die

Bestände der Wildtiere in den Bergen auswirken. Heute sei bekannt,

dass es den Beständen der meisten Wildtiere im Berggebiet gut gehe –

obwohl die Outdooraktivitäten zugenommen hätten.

5.3 WZVV

Für die Teilrevision der WZVV gibt es keine zusätzlichen Anträge 75/86 BAFU-D-DCD83401/958