Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/24: Revision Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange · 11 Seiten
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Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange
1 Ausgangslage
Mit Beschluss vom 18. August 2021 hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt mittels einer separaten Vollzugsverordnung den sechsten Abschnitt des zweiunddreissigsten Titels des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (OR) bezüglich Klimabelange zu präzisieren und anhand der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) umzusetzen. Auf dieser Basis hat der Bundesrat am 23. November 2022 die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange verabschiedet und per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt1. Die Verordnung präzisiert dabei die Anforderungen zu Umweltbelangen im Bereich Klima und stützt sich auf die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).
Der Bundesrat beauftragte das EFD gleichzeitig, in Zusammenarbeit mit dem UVEK und dem EJPD diese Verordnung bis spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten, d.h. bis zum 1. Januar 2027, mit Blick auf die Erhöhung der Vergleichbarkeit und Aussagekraft der Berichterstattung sowie unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen, insbesondere im Bereich internationale Standardisierung der Berichterstattung, zu überprüfen und bei Bedarf dahingehend zu revidieren. Ausserdem beauftragte der Bundesrat das EFD am 24. Januar 2024, in Zusammenarbeit mit dem UVEK dem Bundesrat bis Ende 2025 eine Revision der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange vorzulegen, um Mindestanforderungen an Fahrpläne von Unternehmen der Finanzbranche aufzunehmen, welche die Umsetzung der Klimaziele gemäss dem Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klimaschutzgesetz, KlG2) sicherstellen.
Dieser aufgrund des KlG bis Ende 2025 zu erfüllende Auftrag führte dazu, dass die Überprüfung der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange, die erst seit wenigen Monaten in Kraft ist, vorgezogen wurde.
Unabhängig davon hat der Bundesrat das EJPD am 2. Dezember 2022 beauftragt, unter Einbezug des WBF, des UVEK und des EFD eine Vernehmlassungsvorlage über die Anpassung der Bestimmungen zur Transparenz über nichtfinanzielle Belange im OR an die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten von Unternehmen (sog. CSRD und CSDDD)3 vorzulegen. Die Vernehmlassung wurde am 26. Juni 2024 durch den Bundesrat eröffnet. Da die EU im Rahmen des sogenannten «Omnibus-Pakets» Vereinfachungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Sorgfaltspflichten plant4, hat der Bundesrat am 21. März 2025 beschlossen, erst dann über die Vorlage zu entscheiden, wenn die EU die Vorlage finalisiert hat, spätestens jedoch im Frühjahr 20265.
2 Vernehmlassungsverfahren
Das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange wurde am 6. Dezember 2024 eröffnet und dauerte bis am 21. März 2025. Zur Teilnahme wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen
1 SR 221.434
2 SR 814.310
3 Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen; Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859.
4 Europäische Kommission, Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2006/43/EG, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf die Vereinfachung der Berichterstattung über Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten, COM(2025) 81 final vom 26. Februar 2025.
5 Medienmitteilung des Bundesrats vom 21. März 2025: Nachhaltige Unternehmensführung: Bundesrat will bald über konkrete Vorschläge diskutieren.