Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/24: Revision Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange · 11 Seiten
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Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange
Pflicht, den Zugang von Schweizer Unternehmen der Finanzbranche zu internationalen Unternehmensinformations-Plattformen zu ermöglichen und die Veröffentlichung darauf zu fördern.
3.3.1.9 Externe Prüfung und Durchsetzung
Drei Parteien (EVP; GSP; SP) sowie mehrere interessierte Kreise und weitere Teilnehmende (u.a. BirdLife; GfbV; Greenpeace; Klima Grosseltern; noé21; pro Natura; VCS; WWF) bedauern, dass die Vorlage keinen Aufsichtsrahmen etabliert, welcher die Einhaltung der Bestimmungen prüft und durchsetzen kann.
3.3.1.10 Inkrafttreten und Übergangsfristen
Aufgrund der geplanten Entwicklungen im EU-Recht sowie der weiteren Entwicklungen der Änderung des OR schätzen einige Kantone, politische Parteien, Dachverbände der Wirtschaft, interessierte Kreise sowie weitere Teilnehmende (AMAS; BL; economiesuisse; Expert suisse; GE; PBZ; SBVg; scienceindustries; SG; SSF; Swiss Medtech; swisscleantech; Swiss Holdings; swissmem; SVV) ein Inkrafttreten der Änderungsbestimmungen per 1. Januar 2026 als verfrüht ein. Sie fordern die Einführung einer Übergangsbestimmung von einem bis zwei Jahren ab Inkrafttreten der geänderten Verordnung. Die AMAS schlägt vor, eine Bestimmung vorzusehen, die eine Überprüfung der Verordnung zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten vorsieht, um ihre praktische Anwendung zu bewerten und gegebenenfalls notwendige Anpassungen in Betracht zu ziehen.
3.3.2 Argumente der ablehnenden Stellungnahmen
3.3.2.1 Aufwand für Unternehmen
Der Kanton SG und der sgv lehnen die Vorlage mit der Begründung ab, dass die geplanten Änderungen einen unverhältnismässigen Zusatzaufwand für Unternehmen verursachen,
über blosse Präzisierungen hinausgehen und auch materielle Anpassungen beinhalten.
Auch für Alliancefinance steht der Nutzen der geplanten Änderung nicht im Verhältnis zum bürokratischen Aufwand für die Unternehmen.
3.3.2.2 Anlehnung an internationale Standards
Vertreterinnen und Vertreter von kleineren und mittleren Unternehmen lehnen den Entwurf ab, obwohl sie nicht grundsätzlich gegen die angedachten Verordnungsänderungen sind. Sie monieren insbesondere die alternative Geltung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung des in der Europäischen Union verwendeten Standards und würden es vorziehen, wenn die Berichterstattung ausschliesslich auf die Standards der ISSB abstellen würde.
3.3.2.3 Regulierungsansatz
Die FDP warnt vor einer Ausweitung der Regulierung, was im Gegensatz zu den Prinzipien einer marktwirtschaftlichen, innovationsfreundlichen Politik stehe.
3.3.2.4 Zeitpunkt der Verordnungsänderung
Die FDP bemängelt, dass der Zeitpunkt der Verordnungsanpassung verfrüht ist, da die aktuelle Verordnung erst seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist. Da sich ausserdem die EU-
Regulierung durch den Omnibus-Prozess derzeit im Wandel befindet, soll der Bundesrat die Arbeiten auf EU-Ebene abwarten, bevor er die Verordnungsänderung verabschiedet.