Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/24: Revision Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange · 11 Seiten
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Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange
AR; BE; BL; BS; FR; GE; GL; JU; LU; NE; NW; OW; SH; SO; SZ; TG; TI; VD; VS; ZH), von sämtlichen teilnehmenden interessierten Kreisen sowie von den weiteren Teilnehmern.
3.3 Hauptargumente
3.3.1 Argumente der zustimmenden Stellungnahmen
Während eine grosse Mehrheit die Vorlage im Grundsatz unterstützt, wurden dennoch zahlreiche Anliegen und Anpassungswünsche geäussert, die in der Folge zusammenfassend dargestellt werden.
3.3.1.1 Allgemeine Einschätzungen
Die grosse Mehrheit der teilnehmenden Kantone, politischen Parteien, Wirtschafts- und Branchenverbänden und interessierten Kreise unterstützen das Vorhaben des Bundesrats, die Verordnung an internationale Standards der Klimaberichterstattung anzupassen und Mindestanforderungen an Fahrpläne für Unternehmen der Finanzbranche festzulegen, welche die Umsetzung der Klimaziele gemäss dem KlG sicherstellen. Eine optimale Abstimmung sowohl auf internationale Standards als auch auf die Ziele und Inhalte des KlG wird weitgehend als zentral erachtet. Die Vorlage wird als ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Klimaberichten betrachtet.
3.3.1.2 Regulierungsansatz
Es wird geschätzt, dass die Anforderungen der Verordnung weiterhin prinzipienbasiert ausgestaltet bleiben und die Flexibilität bei der Wahl des Standards vorbehaltlich der Erfüllung der Mindestanforderungen erhalten bleibt.
Es wird bemängelt, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung in unterschiedlichen Regulierungsgefässen des Privatrechts und des öffentlichen Rechtes angesiedelt sind und verschiedene Departemente der Bundesverwaltung für unterschiedliche Aspekte der Regulierung im Bereich der Klima- und Nachhaltigkeitsberichterstattung zuständig sind (u.a. BirdLife; ethos; Forum KMU; GfbV; Greenpeace; Grüne; Klima Allianz; Klima Grosseltern; negaWatt; noé21; pro Natura; SP; SSF; Swissaid; VCS; WWF).
3.3.1.3 Gegenstand der Verordnungsänderung
3.3.1.3.1 Internationale Abstimmung
Die Teilnehmenden unterstützen das Anliegen des Bundesrates, im Bereich der Klimaberichterstattung sowohl der internationalen Standardisierung als auch den Entwicklungen in der EU Rechnung zu tragen.
3.3.1.3.2 Internationale Standards
Dass sich die Berichterstattung über Klimabelange künftig auf einen international anerkannten Standard stützen soll, wird weitgehend positiv bewertet. Einige Teilnehmende (NBIM;
NZDPU) wünschen sich statt der Referenzierung eines international anerkannten Standards im Verordnungstext eine explizite Nennung der Standards für die Berichterstattung über Nachhaltigkeit des International Sustainability Standards Boards (ISSB).
Ein häufiger Kritikpunkt betrifft die in Art. 3 Abs. 1 festgelegte Reihenfolge des Standards (u.a. alliance sud; BirdLife; Brücke; DJS; ethos; GfbV; Greenpeace; HEKS; Klima Allianz; Koalition für Konzernverantwortung; negaWatt; noé21; SKF; SP; Swissaid; pro natura; Public Eye; terre des hommes; VCS; WWF). Weil die europäischen Standards (ESRS) im Gegensatz zu den ISSB-Standards die doppelte Materialität abbilden, soll der europäische Standard an erster Stelle erwähnt werden.