Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 40 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Ergebnisbericht WBV
Art. 41cter GSchV Beibehaltung oder Wiederherstellung des natürlichen Verlaufs
Die Kantone LU und SZ beantragen, auf diese Bestimmung zu verzichten. Sie sehen zur entsprechenden Bestimmung im GSchG keinen Mehrwert. Dem Bauernverband gehen die Präzisierungen zu weit und er verlangt, den Artikel zu streichen.
Die Umweltverbände möchten die Formulierung «der natürliche Verlauf des Fliessgewässers» mit «vom Menschen unverändert» verstärken.
Art. 41cquater GSchV Gestaltung und Unterhalt der Gewässer und des Gewässerraumes
Der Kanton TG beantragt, den Titel so zu ändern, dass deutlich ist, dass es sich um revitalisierte Gewässer handelt. Dadurch entsteht kein Konflikt mit Art. 41c GSchV.
Die Kantone LU und SZ verlangen, auf Absatz 1 zu verzichten oder sie so zu formulieren, dass sie nicht im Widerspruch zu Art. 41c Abs. 3 GSchV bzw. zur DZV steht. Der Bauernverband beantragt, Absatz 1 zu streichen, da er die Regelung auf Gesetzesebene als ausreichend erachtet. Weitere Eingriffe in das Landwirtschaftsland findet er inakzeptabel. Die Vogelwarte fordert, die Bestimmung so zu formulieren, dass ein Augenmerk auf die Wiederherstellung der natürlichen Dynamik der Gewässer gelegt wird.
Der Kanton LU und der Bauernverband möchten auch auf Absatz 2 verzichten. Der Kanton VS möchte die Bestimmung dahingehend ergänzen, dass der Hochwasserschutz prioritär behandelt wird. Die Vogelwarte sieht in der Beschattung nicht das beste Mittel, um der Erwärmung entgegenzuwirken. Sie möchte deshalb in der Bestimmung auch die Ursachen (wie unzureichende Niedrigwasserabflüsse oder der mangelnde Austausch zwischen Grundwasser und Flüssen) aufgeführt haben.
Art. 15 WaV Umgang mit Risiken von Naturereignissen
Die Kantone FR und ZH wünschen, dass analog der WBV, auch die ökologischen Aspekte ausdrücklich genannt werden.
Art. 17b WaV Biologische und technische Massnahmen sowie Entlastungsräume
Der Kanton GR möchte geklärt haben, inwieweit der Bund die Schaffung von Wald mit Schutzfunktion subventioniert. Der Kanton FR hat verschiedene Anträge: Er möchte, dass die Zusammenarbeit der Kantone mit den kommunalen Behörden ergänzt sowie das Risiko mit «akzeptables Mass» ersetzt werden. Er verweist darauf, dass die Begrifflichkeiten wie «Verbau», «Massnahmen» einheitlich verwendet werden sollten.
Der Kanton GE beantragt, in Buchstabe e neben Rutschungen und Rüfen auch die Hangmuren (coulée de boue) zu nennen.
GeoIV Anhang 1 Katalog der Identifikatoren
Der Kanton SZ verlangt, auf einen Geobasisdatensatz «Entschädigungsberechtigte Entlastungsräume» zu verzichten, da nicht kompatibel mit dem kantonalen Inventar. Der Kanton FR hat bei mehreren Identifikatoren Änderungswünsche.
6.3.4 Beurteilung der Umsetzung
Die Umsetzbarkeit der Vorlage im engeren Sinne wird von keinem Stellungnehmenden angezweifelt. Es werden in erster Linie Bedenken zum vorhandenen Spielraum und zum Mehraufwand geäussert.
6.3.4.1 Stellungnahme der Kantone
Die BPUK und KWL und mehrere Kantone weisen darauf hin, dass der Bund mit der Grundlagenbeschaffung und mit den Vollzugsaufträgen zu den Massnahmen von den Kantonen umfangreiche Aufgaben verlangen. So gehen sie von einem erheblichen personellen und finanziellen Mehraufwand für die zusätzliche Erhebungen und Analyse, insbesondere die Gesamtplanungen, aus. Sie bitten den Bund, den Kantonen nicht zu enge Vorgaben zu machen und ihnen für die Umsetzung genügend Spielraum zu lassen.