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Vernehmlassung 2024/27: Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse · 6 Seiten

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Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse

vom …

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Artikel 17 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 17. März 20231 über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG),

verordnet:

1. Abschnitt: Gegenstand

Art. 1

Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung und die Ausrichtung von Finanzhilfen zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse nach Artikel 17 EMBAG.

2. Abschnitt: Voraussetzungen, Bemessung und Dauer

Art. 2 Förderungsvoraussetzungen

1Finanzhilfen können geleistet werden für Digitalisierungsprojekte, die:

a. von besonderer Tragweite für die digitale Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft sind, namentlich indem sie:

1. Vorbildcharakter haben,

2. die digitale Souveränität der Schweiz stärken, oder

3. einen Bezug zur Strategie Digitale Schweiz aufweisen;

b. einen wesentlichen Mehrwert für Gesellschaft oder Wirtschaft erbringen, namentlich indem sie:

1. den Zusammenhalt unter den Bevölkerungsgruppen stärken,

2. die Gleichstellung der Geschlechter fördern,

3. die nachhaltige Entwicklung fördern,

1 SR 172.019

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