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Vernehmlassung 2024/27: Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse · 6 Seiten
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Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse
vom …
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 17 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 17. März 20231 über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG),
verordnet:
1. Abschnitt: Gegenstand
Art. 1
Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung und die Ausrichtung von Finanzhilfen zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse nach Artikel 17 EMBAG.
2. Abschnitt: Voraussetzungen, Bemessung und Dauer
Art. 2 Förderungsvoraussetzungen
1Finanzhilfen können geleistet werden für Digitalisierungsprojekte, die:
a. von besonderer Tragweite für die digitale Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft sind, namentlich indem sie:
1. Vorbildcharakter haben,
2. die digitale Souveränität der Schweiz stärken, oder
3. einen Bezug zur Strategie Digitale Schweiz aufweisen;
b. einen wesentlichen Mehrwert für Gesellschaft oder Wirtschaft erbringen, namentlich indem sie:
1. den Zusammenhalt unter den Bevölkerungsgruppen stärken,
2. die Gleichstellung der Geschlechter fördern,
3. die nachhaltige Entwicklung fördern,
1 SR 172.019
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