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Vernehmlassung 2024/27: Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse · 6 Seiten

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Verordnung zum Bundesgesetz über den Einsatz von elektronischen Mitteln zur Erfüllung von Behördenaufgaben «%ASFF_YYYY_ID»

a. Kontaktangaben der Gesuchstellenden;

b. eine Beschreibung des Projekts, einschliesslich des Projektziels und der Gesamtplanung mit den wesentlichen Etappen der Entwicklungs- und Aufbauphase;

c. eine Begründung, inwiefern das Projekt die Förderungsvoraussetzungen nach Artikel 2 erfüllt;

d. Angaben dazu, ob das Projekt einen Beitrag zu einem der Fokusthemen der Strategie Digitale Schweiz des aktuellen oder der beiden vorangehenden Jahre leistet;

e. Angaben dazu, wie die Ergebnisse zur freien Verwendung veröffentlicht werden;

f. die Gesamtkosten des Projekts, insbesondere die Kosten der Entwicklungs- und Aufbauphase, einen Businessplan, eine Liquiditätsplanung;

g. die Höhe der beantragten Finanzhilfe;

h. Angaben zu Projektpartnerschaften und zur finanziellen Beteiligung Dritter;

i. eine Selbstdeklaration, wonach das Projekt bisher keine Unterstützung durch andere Förderinstrumente des Bundes erhalten hat und während der Dauer der Unterstützung keine solche annehmen wird;

j. Angaben zu hängigen anderen Gesuchen um Unterstützung durch Bund oder Kantone;

k. Angaben zur rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit des Projekts;

l. eine Einschätzung der wichtigsten Projektrisiken, der getroffenen oder geplanten Massnahmen zur Risikoreduktion sowie zur Sicherstellung der Finanzierung des Projekts nach Ablauf der Entwicklungs- und Aufbauphase.

4Der Bereich DTI der BK kann weitere Angaben und Unterlagen einfordern, sofern dies für die Beurteilung eines Projekts notwendig ist.

Art. 6 Prüfung der Förderungsvoraussetzungen

1Der Bereich DTI der BK prüft, ob das Gesuch die Förderungsvoraussetzungen nach Artikel 2 erfüllt.

2Sind diese erfüllt, weist er das Gesuch der Fachjury zur Beratung zu.

Art. 7 Bewertung der Projekte

Der Bereich DTI der BK bewertet die Projekte gestützt auf die Empfehlungen der Fachjury nach folgenden Kriterien und nachstehenden Gewichtungen mit Punkten:

a. den zu erwartenden Mehrwert für Gesellschaft oder Wirtschaft nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b (40 Prozent);