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Vernehmlassung 2024/27: Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse · 6 Seiten

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Verordnung zum Bundesgesetz über den Einsatz von elektronischen Mitteln zur Erfüllung von Behördenaufgaben «%ASFF_YYYY_ID»

4Frauen und Männer müssen in der Fachjury mindestens mit je 40 Prozent vertreten sein.

Art. 10 Amtsdauer und Entschädigung

1Die Mitglieder der Fachjury werden für eine Dauer von zwei Jahren ernannt; externe Fachexpertinnen und Fachexperten können auch nur für ein Jahr ernannt werden. Wiederwahl ist möglich, die Mitgliedschaft in der Fachjury ist jedoch auf höchstens sechs Jahre beschränkt.

2Die externen Fachexpertinnen und Fachexperten werden nach den Bestimmungen über die Entschädigung der Mitglieder von ausserparlamentarischen Kommissionen gemäss dem 2. Kapitel 1d. Abschnitt der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 19982 (RVOV) entschädigt. Sie werden in der Entschädigungskategorie G1 eingestuft.

Art. 11 Organisation

1Die Fachjury organisiert sich selbst. Der Bereich DTI der BK genehmigt das Geschäftsreglement.

2Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler bestimmt die Präsidentin oder den Präsidenten der Fachjury.

3Die Bereich DTI der BK führt die Geschäftsstelle der Fachjury.

5. Abschnitt: Auszahlung, Berichterstattung und Kontrolle

Art. 12 Auszahlung der Finanzhilfen

1Der Bereich DTI der BK zahlt die Finanzhilfen in Raten aus.

2Die erste Rate entspricht höchstens 60 Prozent der zugesprochenen Finanzhilfe und wird frühestens ausbezahlt, wenn Aufwendungen unmittelbar bevorstehen.

3Die letzte Rate wird ausbezahlt, sobald die Ergebnisse nach den Vorgaben von Artikel 13 veröffentlicht sind.

4Vor der Auszahlung jeder Rate müssen die Empfänger erneut schriftlich bestätigen, dass sie nicht durch andere Förderinstrumente des Bundes unterstützt werden. Andernfalls werden die Finanzhilfen gestrichen; bereits ausbezahlte Beträge müssen zurückerstattet werden.

Art. 13 Veröffentlichung der Ergebnisse

1Die Ergebnisse der unterstützten Digitalisierungsprojekte sind durch die Empfänger der Finanzhilfen wie folgt zu veröffentlichen:

2 SR 172.010.1