Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/44: Abkommen über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1, Entwurf eines Bundesgesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 und Entwurf einer Verordnung über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 · 78 Seiten

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Übersicht

Das FATCA-Abkommen nach Modell 1 und das Bundesgesetz zu dessen Umsetzung sollen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und den schweizeri-

schen Finanzinstituten die Umsetzung von FATCA erleichtern. Diese beiden Texte werden durch eine Vollzugsverordnung ergänzt, die bestimmte Pflichten präzisiert.

Ausgangslage

Der Foreign Account Tax Compliance Act vom 18. März 2010 (FATCA) soll es den USA ermöglichen, Informationen über Konten zu erhalten, die direkt oder indirekt im Ausland von Personen gehalten werden, die in den USA der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen.

Die USA stellen für die Umsetzung von FATCA zwei Modelle für bilaterale Abkommen zur Verfügung. Das Modell 2 sieht einen einseitigen Informationsaustausch durch Finanzinstitute direkt an die zuständigen US-Behörden auf der Grundlage einer Zustimmungserklärung der Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber vor. Liegt keine Zustimmungserklärung vor, wird dieses Meldesystem durch einen Informationsaustausch auf Ersuchen (Gruppenersuchen) ergänzt. Das FATCA-Abkommen nach Modell 2 ist für die Schweiz seit dem 30. Juni 2014 in Kraft.

Inhalt der Vorlage

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am 8. Oktober 2014 damit beauftragt, den Wechsel zum FATCA-Modell 1 auszuhandeln. Dieses sieht einen automatischen und gegenseitigen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden vor. Nach mehrjährigen Verhandlungen haben die Schweiz und die USA am 27. Juni 2024 das FATCA-Abkommen nach dem Modell 1 unterzeichnet. Mit der vorliegenden Vernehmlassung beantragt der Bundesrat die Ratifizierung des FATCA-Abkommens nach Modell 1 sowie die Annahme der innerstaatlichen Umsetzung (Bundesgesetz und Verordnung). Ziel ist es, ab 2027 einen bilateralen Informationsaustausch zwischen der Schweiz und den USA zu etablieren, wie er bereits mit anderen Staaten besteht. Das FATCA-Abkommen nach Modell 1 liegt somit im Interesse des Schweizer Finanzplatzes. Dementsprechend erfolgt die innerstaatliche Umsetzung analog, d. h. die schweizerischen Finanzinstitute melden die Informationen an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), welche die Informationen dann an die zuständige US-Behörde (Internal Revenue Service, IRS) weiterleitet. Dies bringt zudem administrative Vereinfachungen für die betroffenen Personen und Behörden. Zudem tragen die Tatsache, dass die ESTV zur zuständigen Behörde für die schweizerischen Finanzinstitute wird, und diverse ausgehandelte Übergangsbestimmungen zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei. Schliesslich hat das FATCA-Abkommen nach Modell 1 den Vorteil, dass die Gruppenersuchen wegfallen.