Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/44: Abkommen über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1, Entwurf eines Bundesgesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 und Entwurf einer Verordnung über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 · 78 Seiten
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der Bundesversammlung überwiesen, und diese sind seit dem 30. Juni 20143 in Kraft. Elf weitere Jurisdiktionen setzen das FATCA-Abkommen nach Modell 2 um, darunter Österreich, Japan und Hongkong.4
Mit der Verabschiedung des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) der OECD hat sich die Politik der Schweiz im Bereich des Informationsaustauschs weiterentwickelt. Folglich gab es keine Gründe mehr, einen einseitigen Austausch mit den USA aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2014 ein Verhandlungsmandat für den Wechsel auf das FATCA-Abkommen nach Modell 1 (FATCA-Abkommen M1) verabschiedet. Die Schweiz wechselt als erste Jurisdiktion das FATCA-Modell.
1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
Seit der Zustimmung der Schweiz zur Teilnahme am AIA (18. Dezember 2015) gibt es keinen Grund, ein FATCA-Abkommen nach Modell 2 beizubehalten. Mit dem Wechsel des FATCA-Modells wird die Politik der Schweiz im Bereich des Informationsaustauschs an den OECD-Standard angeglichen, d. h. einen automatischen und gegenseitigen Austausch zwischen den zuständigen Behörden, mit dem auch die Schweiz Informationen erhält. Zusätzlich zum automatischen, gegenseitigen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden konnten die im Rahmen des FATCA-Abkommens nach Modell 2 ausgehandelten Ausnahmen (z. B. die Beibehaltung der Liste der ausgenommenen Konten oder der als FATCA-konform geltenden Institute) weitergeführt werden. Diese Ausnahmen sind wichtig, weil sie Rechtssicherheit schaffen und die Gleichbehandlung bestimmter Finanzprodukte und Finanzinstitute bestätigen.
Darüber hinaus bringt der Wechsel des Modells weitere Vorteile für die Finanzinstitute. Mit Inkrafttreten des FATCA-Abkommens M1 wird die ESTV die zuständige Behörde. Dies bedeutet einen erleichterten Austausch für die Finanzinstitute. Auch die Compliance-Verfahren werden in Zukunft erleichtert. Die Finanzinstitute müssen kein neues Compliance-Verfahren für Konten durchführen, die bereits geprüft wurden. Zudem werden bei Finanzkonten, für welche keine Zustimmungserklärung abgegeben wurde, die Gruppenersuchen gestrichen, weshalb sich eine weitere Meldung erübrigt. Solche Konten werden wie alle anderen US-Konten direkt an die ESTV übermittelt. Folglich wird das neue FATCA-Modell die Anwendung von FATCA vereinfachen und zur Rechtssicherheit sowohl für die Finanzinstitute als auch für die ESTV beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz erhalten.
Die angestrebte und ausgehandelte Lösung basiert auf den Modellabkommen des US-Finanzministeriums. Damit die Schweiz einerseits die Ausnahmen des FATCA-Abkommens nach Modell 2 beibehalten und andererseits neue Ausnahmen aushandeln
3 AS 2014 1741
4 Die vollständige Liste ist unter folgendem Link zu finden: Foreign Account Tax Compliance Act | U.S. Department of the Treasury