Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/44: Abkommen über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1, Entwurf eines Bundesgesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 und Entwurf einer Verordnung über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 · 78 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Der Foreign Account Tax Compliance Act vom 18. März 2010 (FATCA) soll es den USA ermöglichen, Informationen über Konten zu erhalten, die direkt oder indirekt im Ausland von Personen gehalten werden, die in den USA der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Dieses Gesetz ist seit dem 1. Januar 2014 anwendbar. Die von den USA im Jahr 2010 eingeführte Regelung ist älter als der durch das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes entwickelte und von der OECD am 15. Juli 2014 verabschiedete Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA)1.
Für die Umsetzung von FATCA haben die USA zwei Abkommensmodelle entwickelt. Das Modell 1 basiert auf einem automatischen und gegenseitigen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden, während das Modell 2 auf einer direkten Übermittlung von Informationen durch die ausländischen Finanzinstitute an die US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) beruht.
FATCA verlangt von ausländischen Finanzinstituten (foreign financial institutions, FFI), dass sie sich bei der US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) registrieren und gegebenenfalls einen FFI-Vertrag abschliessen. Als Finanzinstitut gilt, wer für Dritte direkt oder indirekt Konten oder Depots führt (Banken, Versicherungen, Anlagefonds, Stiftungen usw.). In einem solchen FFI-Vertrag verpflichtet sich das Finanzinstitut insbesondere, die von ihm geführten und von US-Personen gehaltenen Konten zu identifizieren und dem IRS periodisch über die Beziehungen mit diesen Kundinnen oder Kunden zu rapportieren.
Die Schweiz hat sich ursprünglich für ein FATCA-Abkommen nach Modell 2 entschieden, weil ihre Amtshilfepraxis in Steuersachen damals nicht auf dem automatischen Informationsaustausch basierte.
Am 14. Februar 2013 haben die Schweiz und die USA das FATCA-Abkommen nach Modell 2 unterzeichnet. Die Botschaft des Bundesrates zum FATCA-Abkommen nach Modell 2 und zum Gesetz zu dessen Umsetzung hat der Bundesrat am 10. April 20132
1 Historischer Überblick abrufbar unter: About Automatic Exchange - Organisation for Economic Co-operation and Development
2 BBl 2013 3181